KISS ATTILA: DAS RÖMERZEITLICHE WAGENGRAB VON KOZÁRMISLENY (UNGARN, KOM. BARANYA) . MIT EINEM ANHANG VON SÁNDOR BÖKÖNYI DIE PFERDESKELETTE DES RÖMISCHEN WAGENGRABES VON KOZÁRMISLENY / Régészeti Füzetek II/25. (Magyar Nemzeti Múzeum Budapest, 1989

II. GRABBESCHREIBUNG UND KATALOG

B Der Grabauf bau a. Beobachtungen Die Gegenstände haben in dem Grab übereinander gelegen, in der Höhe der Wagenbeschläge gab es keinen wesentlichen Unterschied. Nach Mitteilung von Béla Németh lag von den durch ihn gefundenen Gegenständen die Dreiergruppe (Bacchus, Satyr, Pan: Nr. 1) zuunterst. Die Reifen der auf die Seite gelegten Wagenräder lagen auf dem Niveau der unteren Radnabe. Der rieben der Grabmauer befindliche Pferdeschädel des Pferdes Nr. I blieb unversehrt, doch das in der Mitte des Grabes gefundene Eisenteil (Nr. 82) blieb nur in stark deformiertem Zustand erhalten. b. Schlussfolgerungen Aus den obigen Beobachtungen müssen wir schlussfolgern, dass das Grab bei der Beerdigung nicht mit Erde aufgefüllt wurde, sondern, wahrscheinlich in Höhe der Oberfläche abgedeckt, die ausgegrabene Erde über dem Grab angehäuft wurde. Wenn das Grab bei der Beerdigung mit Erde aufgefüllt worden wäre hätten die auf dem Wagen urspünglich höher befindlichen Gegenstände auch bei Auffindung höher gelegen. Die auf die Wagenräder durchrinnende Erde hätte die Reifen über der Grabsohle gehalten. Das in der Grabmitte befindliche Eisenband (Nr. 82) wurde von der Balkenkonstruktion des einstürzenden Grabaufbaus deformiert, doch der am Grabrand liegende Pferdeschädel wurde von durchsickernder Erde bedeckt und blieb unversehrt erhalten. Der Einsturz der Grabkonstruktion könnte dann erfolgt sein, als die Holzbestandteile des Wagens schon vermodert waren d. h. die Beschläge lagen schon aufeinander bzw. können schon aufeinander gelegen haben. Die aus sehr dickem Holz gefertigen Radnaben aber haben noch relativ unversehrt dem Druck widerstehen können. Die gleichmässige Entfernung der Radnabenringe zueinander konnte nur durch die Erde erhalten bleiben. C. Störungen a. Der Schädel und Gegend des Widerristes des Pferdes Nr. II wurden von einer neuzeitlichen Störung (Baumpflanzung) zerstört (Störung A). Der Genickteil des Schädels, in originaler Lage abgeschnitten, blieb an seinem Platz. Auf dem abgeschnittenen Knochen war der Eingrabungsrand gut zu sehen. Er zertrennte das rechte Schulterbein, den unteren Teil der Halswirbelreihe, den daneben liegenden Teil des Unterkiefers sowie den Unter­kieferkörper. Das Mentum des Unterkiefers blieb mit dem benachbarten Teil des Corpus an seinem Platz. Ebenso erfolgte auch die Abtrennung des oberen Endes der beiden Vorderbeinknochen. Die Füllungserde der Störung war ebenso hart wie die des Grabes. Die aufgewühlten Knochen lagen ohne System im Vergleich zum Stand der Rippen in einer Tiefe von ca. 35—40 cm. b. Bei der Ausgrabung der letzten Einzäung des Pfahlgrabens wurden das Niveau des Grabes erreicht und die Beckenschaufel des Pferdes Nr. IL verletzt (Störung B). Der Graben mit einem Durchmesser von ca. 25 cm hat keinen weiteren Schaden verursacht. c. Durch B. Némeths Störung (Störung C), in der die bronzenen Beschläge des Wagenhinterteils zum Vorschein kamen (Nr. 1-22), begann die Bergung des Fundes. Die Rekonstruktion des Wagens zeigte, dass der durch den Finder angegebene Platz der Gegenstände (Abb. 5) nicht in allem der ursprünglichen Lage entsprechen konnte. 2. Katalog A. Beigaben der Pferdeskelette a. Zeumzeug und Geschirr des Pferdes Nr. I (Abb. 4, 7;Taf. 7) I. a Spitzovaler bronzener Riemendurchzug (Riemendurchbruch senkrecht zur längsseitigen Achse) zwischen Os frontale und der Grabwand, senkrecht liegend, mit der gewölbten Seite nach Süden, Länge: 3,4 cm, Breite: 1,5 cm, Durchbruchbreite: 1,1 cm (Abb. 8). 1. b. Spitzovaler bronzener Riemendurchzug (Riemendurchbruch parallel zur Längsachse) im linken Unter­kieferwinkel, mit der Seite auf dem Knochen liegend mit der Spitze in Richtung Unterkieferwinkel, L: 3,2 cm, Br.: 1,5 cm, Durchbruchbr.: 1,0 cm (Abb. 8). I. c Runder bronzener Riemendurchzug (mit kreuzförmigem Durchbruch) neben dem Processus jugularis, auf der flachen Seite liegend, Durchmesser: 2,0 cm, Durchbruchbr.: 1,0 cm (Abb. 8). 14

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