Körmöczi Katalin szerk.: Führer durch die historische Ausstellung des Ungarischen Nationalmuseums 3 - Vom Ende der Türkenkriege bis zur Millenniumsfeier - Die Geschichte Ungrans im 18.-19. Jahrhundert (Budapest, 1997)

SAAL 14. Dulden, Ausgleich und Aufschwung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Katalin Körmöczi - Edit Haider)

52. Ungarische Frauengala um I860, getragen von einem Mitglied der Familie Windisch-Grätz anläßlich der Krönung 1867 der Ausschußvorschläge, dem Kaiser ge­machten Zugeständnissen - der Garantie seiner absolutistischen Hoheitsrechte. Am 14. Februar ernannte der Herrscher Gyula Andrássy (1823-1890) zum unga­rischen Ministerpräsidenten und beauf­tragte ihn mit der Regierungsbildung (Abb. 50). Am 20. Februar stellte ein kö­nigliches Reskript die ungarische Verfas­sung wieder her und setzte das verantwort­liche Ministerium (die neue Regierung) ein. Die aus Gyula Andrássy, György Fes­tetics, Béla Wenckheim, Menyhért Lónyay, József Eötvös, Boldizsár Horvát, Imre Mi­kó und István Gorove bestehende Regie­rung (Abb. 51) bestand bis 1871. In die­sen Jahren schloß sie die noch offenen Fragen des Ausgleichs ab, gestaltete den Kompetenzbereich der ungarischen Re­gierung, die Kontaktierungsweise der un­garischen Ministerien heraus und baute das dualistische Staatssystem aus. Die er­sten Ministervorlagen - die Angelegenheit der öffentlichen Lasten, die Frage der Rekrutenstellung, die Wiedererrichtung der Munizipalbehörden, die Deklarierung der Emanzipation der Juden und die Presseangelegenheit - tauchten sogleich als Grundfragen der neuen Verhältnisse auf. Schon bei diesen Fragen war immer stärker Boldizsár Horvát beteiligt, der bür­gerliche Justizminister der Regierung, der nicht nur an den Vorarbeiten, sondern auch an der Ausgestaltung einer bürgerlich ge­prägten Verwaltung und Rechtsprechung führend beteiligt war. Der dritte Schreibtisch, der des Justizmi­nisters Boldizsár Horvát (1822-1898), ver­tritt das sich nach 1867 verbürgerlichen­de Ungarn. Nicht alle Vorstellungen Hor­váts ließen sich verwirklichen, weshalb er nur bis 1871 ein Regierungsamt im Un­garn der Zeit des Dualismus übernahm. Die dem dualistischen Staatssystem der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zugrunde liegenden Ausgleichsgesetze - unterzeichnet von Franz Joseph und

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