Körmöczi Katalin szerk.: Führer durch die historische Ausstellung des Ungarischen Nationalmuseums 3 - Vom Ende der Türkenkriege bis zur Millenniumsfeier - Die Geschichte Ungrans im 18.-19. Jahrhundert (Budapest, 1997)
SAAL 14. Dulden, Ausgleich und Aufschwung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Katalin Körmöczi - Edit Haider)
52. Ungarische Frauengala um I860, getragen von einem Mitglied der Familie Windisch-Grätz anläßlich der Krönung 1867 der Ausschußvorschläge, dem Kaiser gemachten Zugeständnissen - der Garantie seiner absolutistischen Hoheitsrechte. Am 14. Februar ernannte der Herrscher Gyula Andrássy (1823-1890) zum ungarischen Ministerpräsidenten und beauftragte ihn mit der Regierungsbildung (Abb. 50). Am 20. Februar stellte ein königliches Reskript die ungarische Verfassung wieder her und setzte das verantwortliche Ministerium (die neue Regierung) ein. Die aus Gyula Andrássy, György Festetics, Béla Wenckheim, Menyhért Lónyay, József Eötvös, Boldizsár Horvát, Imre Mikó und István Gorove bestehende Regierung (Abb. 51) bestand bis 1871. In diesen Jahren schloß sie die noch offenen Fragen des Ausgleichs ab, gestaltete den Kompetenzbereich der ungarischen Regierung, die Kontaktierungsweise der ungarischen Ministerien heraus und baute das dualistische Staatssystem aus. Die ersten Ministervorlagen - die Angelegenheit der öffentlichen Lasten, die Frage der Rekrutenstellung, die Wiedererrichtung der Munizipalbehörden, die Deklarierung der Emanzipation der Juden und die Presseangelegenheit - tauchten sogleich als Grundfragen der neuen Verhältnisse auf. Schon bei diesen Fragen war immer stärker Boldizsár Horvát beteiligt, der bürgerliche Justizminister der Regierung, der nicht nur an den Vorarbeiten, sondern auch an der Ausgestaltung einer bürgerlich geprägten Verwaltung und Rechtsprechung führend beteiligt war. Der dritte Schreibtisch, der des Justizministers Boldizsár Horvát (1822-1898), vertritt das sich nach 1867 verbürgerlichende Ungarn. Nicht alle Vorstellungen Horváts ließen sich verwirklichen, weshalb er nur bis 1871 ein Regierungsamt im Ungarn der Zeit des Dualismus übernahm. Die dem dualistischen Staatssystem der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zugrunde liegenden Ausgleichsgesetze - unterzeichnet von Franz Joseph und