RÉVHELYI ELEMÉR: A TATAI MAJOLIKA TÖRTÉNETE / Bibliotheca Humanitatis Historica - A Magyar Nemzeti Múzeum művelődéstörténeti kiadványai 8. (Budapest, 1941)

Tartalomjegyzék - INHALTSVERZEICHNIS - V. Verfall und Einstellung der Fabrik (1820—1824)

-119­ros zu Ankauf der Schlöglschen Majolikafabrik und der beiden Gartengrundstücke in Tóváros, die sämtlich den Schlöglschen Rechtsnachfol­gern zukommen, für 12536 Gulden mit der Er­klärung, falls die h. Herrschaft ihrerseits zu hö­herem Preis all diese Realitäten kaufen wolle, so bietet er sie hiermit im Namen der Rechts­nachfolger der h. Herrschaft an". 6 Aber die Stingl-sche Majolika- und Steingutfabrikation konnte damals von neuem wieder solche Er­gebnisse aufweisen, dass an Stelle des Ver­kaufsangebots und des einjährigen Vertrags „Pasteiner, nachdem er die Tóvároser Majolika­fabrik Vincenz Stingl aus Sopron auf drei Jahre in Unterpacht gegeben hat, unter Vorweisung der zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarung darum bittet, dass diese von der Herrschaft genehmigt und der Vertrag noch auf weitere drei Jahre in der früheren Weise erneuert wer­de." Da die Herrschaft die Fabrik nicht über­nehmen wollte, verfügte sie, dass Pasteiners Bitte „genehmigt wird und Vincenz Stingls Kon­trakt über die Majolikafabrik vom 1. Januar 1822 an auf weitere drei Jahre in der früheren Form ausgefertigt wird." 7 Die Majolika- und Steingutfabrikation ging natürlich nicht unter Pasteniers, sondern unter Stingls Namen weiter So ist jegliche Annahme, als ob aus der Tataer Fabrik den Namen Pas­teiners beglaubigende Gegenstände mit der Sig­natur P hervorgegangen wären, nicht nur un­wahrscheinlich, sonden auch unbegründet. Bei den Stücken, die bisher in Begleitung derart bestimmter Behauptungen vorgewiesen wurden, sprachen nicht nur ihr Stil, sondern auch spiel­erische, man könnte sagen rätselhafte Deutel­eien am besten gegen ihre Glaubwürdigkeit. Im Sommer 1823 dürfte offenbar ein stö­render Umstand eingetreten sein, denn „der Ma­jolikafabrikant Stingl bittet darum, dass zur er­sten Hilfeleistung für seine wankende Fabrik das nötige Brennholz unmittelbar zu seiner Fab­rik befördert werde" . .. „Damit diese Fabrica nicht endgülttg zugrunde gehe", unterstützte die Herrschaft Stingl auch in anderen Dingen. 8 So errichtete Stingl im August desselben Jahres einen neuen Brennofen und für diesen stellte 6 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. (Inv. Nr. 59.) Nr. 777. (A° 1822, 20. IV.) ' Gr. Esterházysches Arch. Protoc. (Inv. Nr. 59.) Nr. 1520. 8 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. Oecon. (Juv. Nr. 60) Nr. 930. ihm die Fabrik 3000 Stück Ziegel zum Vorzug­spreis zur Verfügung. 9 Die neue Einrichtung er­höhte jedoch seine Geldschwierigkeiten. Damals kam er mit dem „Tataer Juden Moses Aron Fischer" in Verbindung, der dem Betrieb mit Gelddarlehen aushalf. Aber behufs Sicherung seines Geldes trat er als Mitinhaber der Firma in den Betrieb ein. Im April 1824 bitten der „Tóvároser Fabrikant englischen Steinguts Vin­cenz Stingl und sein Hilfsgefährte der Tataer Jude Moyses Aron Fischer" schon gemeinsam bei der Herrschaft teils um Brennholz, teils aber „um die Verpachtung eines zur Fortsetzung ih­res Betriebs geeigne'en Privathauses. 1 0 Stingl hätte nämlich an der alten Einrichtung für die Zwecke der Steingutfabrikation gerne einige Veränderungen vorgenommen, zu denen aber wieder Pasteiner seine Einwilligung nicht geben wollte. Um seinen Plan durchführen zu können beschloss Stingl, den Vertrag zu lösen. Sobald Pasteiner von der Absicht des Unternehmens Stingl-Fischer erfuhr, widersetzte er sich ener­gisch dem Plan. Noch im Sommer desselben Jahres macht Josef Pasteiner eine Eingabe an die Herrschaft „dass 1. im Sinne bezüglich der in seinem Hause befindlichen Fabrik von Stein­gut und Töpferware mit Vincenz Stingl und sei­nem Kompagnon dem Juden Fischer geschlos­senen Kontrakte die Pächter angehalten werden, den Vertrag für das noch fehlende Jahr einzu­halten, 2. dass die Geschirrfabrikation gegen entsprechend zu bemessene Pacht auch weiter ihm belassen werde, da die dazu notwendigen Werkzeuge und kostspieligen Gebäude sein Besitz sein, wenn er nicht sonst mit dem Fab­rikanten Vincenz Stingl weiterhin ein Überein­kommen treffen könne." 1 1 Die Herrschaft nahm jedoch jetzt Stingl in Schutz und versprach, in­sofern „die Instanten sich von dem mit Pastei­ner geschlossenen Kontrakt befreien können, ihnen vonseiten der Herrschaft erlaubt wird, zum Fortbetrieb ihrer Fabrik ein anderes Haus zu pachten, oder zu bauen." 1 2 Pasteiner wurde mit seiner Bitte an das herrschaftliche Gericht gewiesen, aber zugleich 9 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. Oecon. (Juv. Nr. 60) Nr. 1398. 1 0 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. (Juv. Nr. 61) Nr. 688. 1 1 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. (Inv. Nr. 61.) Nr. 924 1 2 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. (Inv. Nr. 61.) Nr. 688.

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