RÉVHELYI ELEMÉR: A TATAI MAJOLIKA TÖRTÉNETE / Bibliotheca Humanitatis Historica - A Magyar Nemzeti Múzeum művelődéstörténeti kiadványai 8. (Budapest, 1941)
Tartalomjegyzék - INHALTSVERZEICHNIS - V. Verfall und Einstellung der Fabrik (1820—1824)
-119ros zu Ankauf der Schlöglschen Majolikafabrik und der beiden Gartengrundstücke in Tóváros, die sämtlich den Schlöglschen Rechtsnachfolgern zukommen, für 12536 Gulden mit der Erklärung, falls die h. Herrschaft ihrerseits zu höherem Preis all diese Realitäten kaufen wolle, so bietet er sie hiermit im Namen der Rechtsnachfolger der h. Herrschaft an". 6 Aber die Stingl-sche Majolika- und Steingutfabrikation konnte damals von neuem wieder solche Ergebnisse aufweisen, dass an Stelle des Verkaufsangebots und des einjährigen Vertrags „Pasteiner, nachdem er die Tóvároser Majolikafabrik Vincenz Stingl aus Sopron auf drei Jahre in Unterpacht gegeben hat, unter Vorweisung der zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarung darum bittet, dass diese von der Herrschaft genehmigt und der Vertrag noch auf weitere drei Jahre in der früheren Weise erneuert werde." Da die Herrschaft die Fabrik nicht übernehmen wollte, verfügte sie, dass Pasteiners Bitte „genehmigt wird und Vincenz Stingls Kontrakt über die Majolikafabrik vom 1. Januar 1822 an auf weitere drei Jahre in der früheren Form ausgefertigt wird." 7 Die Majolika- und Steingutfabrikation ging natürlich nicht unter Pasteniers, sondern unter Stingls Namen weiter So ist jegliche Annahme, als ob aus der Tataer Fabrik den Namen Pasteiners beglaubigende Gegenstände mit der Signatur P hervorgegangen wären, nicht nur unwahrscheinlich, sonden auch unbegründet. Bei den Stücken, die bisher in Begleitung derart bestimmter Behauptungen vorgewiesen wurden, sprachen nicht nur ihr Stil, sondern auch spielerische, man könnte sagen rätselhafte Deuteleien am besten gegen ihre Glaubwürdigkeit. Im Sommer 1823 dürfte offenbar ein störender Umstand eingetreten sein, denn „der Majolikafabrikant Stingl bittet darum, dass zur ersten Hilfeleistung für seine wankende Fabrik das nötige Brennholz unmittelbar zu seiner Fabrik befördert werde" . .. „Damit diese Fabrica nicht endgülttg zugrunde gehe", unterstützte die Herrschaft Stingl auch in anderen Dingen. 8 So errichtete Stingl im August desselben Jahres einen neuen Brennofen und für diesen stellte 6 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. (Inv. Nr. 59.) Nr. 777. (A° 1822, 20. IV.) ' Gr. Esterházysches Arch. Protoc. (Inv. Nr. 59.) Nr. 1520. 8 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. Oecon. (Juv. Nr. 60) Nr. 930. ihm die Fabrik 3000 Stück Ziegel zum Vorzugspreis zur Verfügung. 9 Die neue Einrichtung erhöhte jedoch seine Geldschwierigkeiten. Damals kam er mit dem „Tataer Juden Moses Aron Fischer" in Verbindung, der dem Betrieb mit Gelddarlehen aushalf. Aber behufs Sicherung seines Geldes trat er als Mitinhaber der Firma in den Betrieb ein. Im April 1824 bitten der „Tóvároser Fabrikant englischen Steinguts Vincenz Stingl und sein Hilfsgefährte der Tataer Jude Moyses Aron Fischer" schon gemeinsam bei der Herrschaft teils um Brennholz, teils aber „um die Verpachtung eines zur Fortsetzung ihres Betriebs geeigne'en Privathauses. 1 0 Stingl hätte nämlich an der alten Einrichtung für die Zwecke der Steingutfabrikation gerne einige Veränderungen vorgenommen, zu denen aber wieder Pasteiner seine Einwilligung nicht geben wollte. Um seinen Plan durchführen zu können beschloss Stingl, den Vertrag zu lösen. Sobald Pasteiner von der Absicht des Unternehmens Stingl-Fischer erfuhr, widersetzte er sich energisch dem Plan. Noch im Sommer desselben Jahres macht Josef Pasteiner eine Eingabe an die Herrschaft „dass 1. im Sinne bezüglich der in seinem Hause befindlichen Fabrik von Steingut und Töpferware mit Vincenz Stingl und seinem Kompagnon dem Juden Fischer geschlossenen Kontrakte die Pächter angehalten werden, den Vertrag für das noch fehlende Jahr einzuhalten, 2. dass die Geschirrfabrikation gegen entsprechend zu bemessene Pacht auch weiter ihm belassen werde, da die dazu notwendigen Werkzeuge und kostspieligen Gebäude sein Besitz sein, wenn er nicht sonst mit dem Fabrikanten Vincenz Stingl weiterhin ein Übereinkommen treffen könne." 1 1 Die Herrschaft nahm jedoch jetzt Stingl in Schutz und versprach, insofern „die Instanten sich von dem mit Pasteiner geschlossenen Kontrakt befreien können, ihnen vonseiten der Herrschaft erlaubt wird, zum Fortbetrieb ihrer Fabrik ein anderes Haus zu pachten, oder zu bauen." 1 2 Pasteiner wurde mit seiner Bitte an das herrschaftliche Gericht gewiesen, aber zugleich 9 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. Oecon. (Juv. Nr. 60) Nr. 1398. 1 0 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. (Juv. Nr. 61) Nr. 688. 1 1 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. (Inv. Nr. 61.) Nr. 924 1 2 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. (Inv. Nr. 61.) Nr. 688.