KOZÁKY ISTVÁN: A HALÁLTÁNCOK TÖRTÉNETE I. / Bibliotheca Humanitatis Historica - A Magyar Nemzeti Múzeum művelődéstörténeti kiadványai 1. (Budapest, 1936)

ANHANG

Illustrators im Grabe. — Originalaufnahme des Berliner Kupferstichkabinetts. — Tab. III], und S. 165. Fig. 11. — Der triumphierende Tod als ein Mohr. — Im Lyoner Gebetbuch der Stiftsbibliothek Göttweig. Cod. 453. fol 221. — Der Tod, in einen Mohren verwan­delt, der mit seiner Hippe die verschiedenen Würdenträ­ger der Menschheit niedermäht, reitet hier auf einem Hirsch. In der Art der Petrarca-Trionfi tritt hier der mittelalter­liche Teufels-Tod in einer ungewohnten Gestalt auf, welche der Affengestalt der Toten einzelner Toten-Tänze gleichzustellen wäre. — Phot, nach Th. Frimmel, Beitr. zu einer Ikonographie des Todes. Wien 1891, S. 89. — Vgl. Tab. A III,. Tafel V. — „Everymans Tod" — ein teuflischer Leichnam Fig. 1. — Der Sündenfall und der körperliche Tod als Strafe der Sünde. — In einer Handschrift der französischen Übersetzung des Werkes „De civitate Dei" vom hl. Augustinus, welche Raoul de Praelles für den König Charles V. (für Karl den Weisen 1137—80) verfer­tigt hat. Paris, Bibliothéque Nationale, Cod. Fr. 21. gr. Fol. I'ie Illustration, welche in der zweiten H. d. XIV. Jahrhunderts entstand, befindet sich am Anfang des XIII. Buches. — Der Tod erscheint hier den Ureltern knapp vor dem Sündenfall als die drohende Strafe in der Ge­stalt einer Leiche, welche Adams Gesichtszüge trägt, üb­rigens aber unbeweglich, mit geschlossenen Augen am Boden liegt. Es ist eigentlich eine Gisant-Typ-Darstellung, die dem lebenden Adam seinen eigenen Totenleichnam gegenüberstellt. Dieser liegende Leichnam zu Füssen Adams entspricht dem Leichnam Everymans unter dem Lebensrade, da doch der Adamsbegrilf auch nach der Auffassung der uralten Adamsbücher den Everymanbe­griff vollständig deckt. — Originalaufnahme der Pariser Nationalbibl. — Tab. A II,, und S. 161. ff. Fig. 2. — Der Sündenfall und der körperliche Tod als drohende Strafe der Sünde. — In einer fran­zösischen Übersetzung des „Gottesstaates" von Raoul Praelles. Bruxelles, Bibliothéque Royale, Cod. Nr. 9295. Livre XIII. fol. 41v. — Ende des XIV. Jahrhunderts. — Der körperliche Tod erscheint auch hier vor dem Sünden­fall als ein gänzlich verwester Leichnam, dessen dunkle Gestalt mit Adam keine Ähnlichkeit hat und der dro­hend.. auf den Stammvater der Menschheit hinaufschaut. Ein Übergang vom Gisant-Typ zur Skelettgestalt des Eve­ryman-Todes. — Originalaufnahme der Brüsseler kgl. Bibl. - Vgl. Tab. A II,, und S. 161 ff. Fig. 3. — Leben und Tod am Fusse des Kreu­zes. — Evangeliar der Uta von Niedermünster. München, Bayer. Staatsbibl. Cod. lat. 13601. fol. 3v. Mscr. aus St. Emmeran. — Mitte des XI. Jahrhunderts — Eines der wichtigsten Zeugnisse der Todesikonographie. Am Fusse des Kreuzes steht rechts der vom sterbenden Erlöser besiegte Tod, eine Leiche mit aufgebundenem Kinn. Es ist die Leiche eines Verdammten, denn aus ihrer Brust steigen Flammen des Höllenfeuers empor. Der zerbrochene Spiess, die Waffe dieses Leichnamstodes, wendet sich gegen sein eigenes Haupt und er schnappt besiegt und ermattet zusammen. In seiner Linken hält er eine Sichel, mit welcher er die Menschen bisher ohne Rücksicht tö­tete. Es besteht ein Zusammenhang zwischen dieser To­dessichel und der Sichel des oben rechts ebenfalls abge­bildeten Mondes. Dieser Leichnamstod ist also der see­lische und körperliche Tod in einer Person. Ihn hat Chri­stus im Reiche der weltumfassenden Naturkräfte besiegt, deren Gesetze sich in den Zahlenverhältnissen der Mu­siktöne kundgeben. Diese Zahlenverhältnisse werden auf den leergebliebenen Raumflächen des Bildes im Hinter­grunde des Kreuzholzes angebracht. Dem Tode gegen­über steht Vita, der Synagoge gegenüber Ecclesia. In den unteren Eckbildern sind Darstellungen teils aus der hl. Schrift, teils aus Apokryphschriften erkennbar. — Original­aufnahme der Münchner Bayer. Staatsbibl. — Näheres dar­über auf S. 169 ff. Fig. 4. — Ecclesia und Synagoga. — Auf einem Tragaltärchen aus Holz im Augsburger Museum. — XIII. Jahrhundert. — Es ist interessant, auf den Zusammenhang zu achten, der zwischen den Gestalten der Vita und Mors und der Ecclesia und Synagoga besteht. Synagoga er­scheint hier am Fusse des Kreuzes in derselben schlaffen Haltung, wie der Leichnamstod auf der Darstellung des Evangeliars der Uta. Auch ihre Lanze ist gebrochen. Während aber das Tuch am Haupte des Leichnamstodes ein unverbleibliches Surrogat einer Leiche war, werden hier der Synagoga die Augen mit einem Tuch zugebunden. Synagoga ist ja nach mittelalterlichem Begriff der Tod ohne Christus und Ecclesia das Leben in Christus. Mög­licherweise hat diese Szene der mittelalterlichen Passions­spiele auf die Gegenüberstellung der Vita und Mors einen Einfluss ausgeübt. — Phot, aus P. Dirr, Augsburg. Leipz 3. S. 42-43. - Tab. A Ili+Illi+L. Fig. 5, 6, 7 — Das Grabdenkmal Friedrichs von Braunschweig, Erzbischof von Magdeburg. — Ein Mei­sterwerk von Johann Schenk im Halberstädter St. Stephans­Dom. — Aufschrift : Friderich von Gots Gnaden Ertzbi­schoff zv Magdebvrg, Primas in Germanien, Administra­tor des Shifts Halberstadt, Marggraff zv Brandenbvrg, zv Stettin, Pommern, der Cassvben, Wenden vnd in Schlesien, zv Corssen, Hertzog Bvrggraff zv Nvremberg, Fvrst zv Rvgen, OBYT 2. 0(c)T0B 1552. hoc opus Exculpsit Joan­nes pincerna 1558. — Auf der rechten Seite des Grabmals (vom Beschauer aus) : Triumph des Todes und Teufels über Adam und Eva. Auf der linken Seite : Triumph des Auferstandenen über Tod und Teufel. — Originalaufnah­me der Pfarrei (Fig. 5.). — Am rechten Flügel des Epi­taphs rafft der „König Tod" die Ureltern dahin, die von der Sündenschlange umwunden sich dem Bösen gänzlich ergeben. Rechts und links zwei musizierende Teufel (Fig. 7.). — Am linken Flügel führt der sieghaft erstöndene Erlöser den Tod und zwei Teufel an eine Kette gebunden (Fig. 6). Beide Darstellungen sind Illustrationen jenes Ge­dankens, der im Evangelium Nicodemi zum Ausdruck kommt. —Originalaufnahme. —Vgl. Tab. A II1 + I2 + III1-3. Fig 8, 9. — Die vier apokalyptischen Reiter. — Eingeklebte Holztafelblätter im Cod. pal. germ. Nr. 34 der Universitätsbibl. in Heidelberg. — XV. Jahrhundert. — Die vier Reiter nach ältester Interpretation. Fig. 8: Die ersten zwei Reiter. Fig. 9: Der dritte Reiter. Unten der Tod als vierter apokalyptischer Reiter, nur als ein Mann, eine vol­le Fleischfigur gekennzeichnet. — Originalaufnahme der Heidelberger Univ. Bibl. — Näheres darüber S. 152 ff. Fig. 10, 11, 12. — Apokalyptische Reiter. — Inder Bibelhandschrift des Berliner Kupferstichkabinetts Cod. Nr. 78. E. 3. Unteritalienisch, von Johannes de Ravenna ge­schrieben. — XIV. Jahrhundert. — Fig. 10: fol. 457a die ersten zwei Reiter. Fig 11 : fol. 457b der dritte Reiter. Fig. 12: fol. 458a der vierte apokalyptische Reiter, der Tod, als eine Leiche personifiziert. Diese I,eiche ist furienhaft behaart, erscheint in ein Leichentuch gehüllt und reitet mit einer Sense bewaffnet auf einem fahlen Ross aus dem flammenden Höllenschlund. — Originalaufnahmen des Berliner Kupferstichkabinetts. — Tab. A III3. Fig. 13. Die vier apokalyptischen Reiter Albrecht Dürers. — Das 14. Stück der i. J. 1498 veröffentlichten Apokalypsen-Holzschnitte. — Der Tod, ein leichenhaft ab­gemagerter. bärtiger Greis, reitet auf einem fahlen Ross. Seine Waife ist ein mächtiger Dreizack. Zu seinen Füs­sen die Leichen verschiedener Würdenträger. (Trionfi I). Tafel VI. — Das Lebensrad und der reitende Tod Fig. 1. — Das Glücksrad der Galluspforte am Bas­ler Münster. — Eine Form der Standesliteratur — um 1200 entstanden. — Oben eine machtbewusste, königliche Ge­stalt (das Glück ?) und unten der besiegte Bauer mit Schau­fel. Links steigende, rechts fallende Gestalten. Dieses Rad hat italienische Vorbilder, wie im Basler Münster sich auch andere Motive italienischer Herkunft befinden (z. B. als Sockel der Säulen der .Chorfenster dienen die in Italien bekannten Tierbilder). Ähnliche Darstellung des Glücksra­des befindet sich zu Verona in der Basilika des hl. Zeno (XI—XII. Jh. Alinari Nr. 18850) und in der Kathedrale zu Trient (Alinari Nr. 21038a). — Originalphotographie der Pfarrei. - Vgl. S. 77, 212.

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