Für Lajos szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1981-1983 (Budapest, 1983)
Die Verbindung der landwirtschaftlichen Verwaltung und der Interessenvertretungen in Ungarn bis zur Entstehung der Rätsverwaltung
DIE VERBINDUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN VERWALTUNG UND DER INTERESSENVERTRETUNGEN IN UNGARN BIS ZUR ENTSTEHUNG DER RÄTE VERWALTUNG IMRE TAKÁCS Im alten Ungarn waren keine landwirtschaftlichen Interessenvertretungsorgane notwendig, da der Landadel im Parlament und durch sein Recht in den Komitatsversammlungen zur Entsendung von Abgeordneten bis 1848 die Gesetzgebung beeinflussen konnte. Die Anregungen, die seitens der Wiener Regierungsbehörde Ende des 18. Jahrhunderts in Ungarn die Gründung von Wirtschaftsvereinigungen bezweckten, blieben erfolglos. Erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden in Ungarn die ersten Wirtschaftsvereine. Nach der Niederschlagung des Freiheitskampfes von 1848-49 suchte das unterdrückte ungarische öffentliche Leben in den Wirtschaftsvereinen eine Möglichkeit sich hervorzutun. Solche Vereine kamen in Ungarn nach dem mit Österreich 1867 erfolgten Ausgleich - besonders von der 1880-er Jahren an - in grosser Zahl zustande. In den auf dem Wege der freien Vereinigung entstandenen Komitatswirtschaftsvereinen vereinigte sich nur ein kleiner Teil der Landwirte, so konnten die Wirtschaftsvereine - auch infolge ihrer geringen finanziellen Mittel - nicht entsprechend die Interessen der in der Landwirtschaft Beschäftigten vertreten. Zwar tauchte der Gedanke der Einführung der landwirtschaftlichen Kammern in Ungarn früh auf, da wir seit 1850 einige Handels- und Industriekammern hatten, die Gründung von Landwirtschaftskammern haben aber die, den Verlust ihres bisherigen Aufgabenbereiches fürchtenden Komitatswirtschaftsvereine, zusammen mit dem in den 30-er Jahren des vorigen Jahrhunderts entstandenen Ungarischen Landeswirtschaftsverein stark abgelehnt. Ein 1908 fachgemäss ausgearbeiteter landwirtschaftlicher Kammergesetztentwurf konnte auch nicht vor das Parlament gelangen. In dieser Lage gelangte die Frage der landwirtschaftlichen Kammern in die schweren Jahre des I. Weltkrieges und sodann zum Friedensvertrag von Trianon, der die Landfläche auf 1/3 reduzierte. Durch den Druck der für das Fortbestehen des Landes sorgenden allgemeinen Stimmung wurde 1920 doch das Gesetz über die landwirtschaftliche Interessenvertretung erlassen, das das Land in fünf landwirtschaftüche Kammerffèzirke aufteilte und als Spitzenorgan in Budapest eine Landeslandwirtschaftskammer errichtete. (Später, in den 1938-40-er Jahren, wurden infolge der vorübergehenden Rückgliederung einiger Landesteile noch weitere 2 Landwirtschaftskammern ins Leben gerufen.) Die landwirtschaftliche Interessenvertretung des Kammersystems hat die Arbeitsgeber, die landwirtschaftlichen Arbeitsnehmer sowie die keine fremde Arbeitskraft beschäftigenden Klein- und Zwergbauern in einer gemeinsamen Organisation vereinigt. Ihre Sektionen (Gemeinde-, Bezirks-, Komitatskomittees, Bezirkskammern und Landeskammer) bestanden aus sechs gleichen Wählergruppen (Kurien). In die Landeslandwirtschaftskammer haben die Bezirkskammern Mitgüeder delegiert. Zur Interessenvertretungswahl haben diejenigen das Recht gehabt, die Besitzer, Nutzniesser, länger als ein Jahr lang Pächter, Anteilspächter (oder ihr männliches Familienmitglied über 24 Jahre) von landwirtschaftlich (aber nicht forstwirtschaftlich) bearbeiteten Böden waren, sowie diejenigen, die in der Landwirtschaft als Wirtschaftsverwalter, Wirtschaftsknecht angestellt waren bzw. als Arbeiter ständig in der Landwirtschaft arbeiteten. Die Kammerinstitution war eine doppelt ausgebaute Organistion. Sie war einerseits eine über Autonomie verfügende Körperschaftsorganisaiton, die das ganze Agrarvolk umfasste, andererseits eine Amtsorganistaion, die die Geschäftsführung und die Geschäftsangestellten vereinigte. Beide Organe der Kammerinstitution standen ständig der landwirtschaftlichen Verwaltung zur Verfügung. (Mit, bis zu Gemeinden hinuntergehenden Komittees haben sie überall und stets die Lage der Landwirtschaft erschlossen und auf die aufgetauchten Probleme hingedeutet, andererseits haben sie die Landsirtschaftsentwicklungsbestrebungen der Regierung an die Landwirte vermittelt. Die Landwirtschaftskammern waren einerseits die offiziellen Interessenvertretungsorgane der ungarischen Landwirtschaft, andererseits versuchten sie mit der Erledigung gewisser kein Behördenimperium erfordernder randwirtschaflicher Verwaltungsaufgaben das Fachministerium zu entlasten, obwohl