Wellmann Imre szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1971-1972 (Budapest, 1973)
Henning, Friedrich-Wilhelm: Diskussionsbeitrag
daher eine am Pachtpreis orientierte Grundrente mit erwirtschaftet werden mußte. 3. Eine weitere Möglichkeit hätte darin bestanden, durch den Übergang zu industriegleichen Produktionsweisen eine Kostensenkung herbeizuführen. Dies geschah aber aus mehreren Gründen nicht: a) Ein Überangebot an Arbeitskräften ließ die Substitution von Arbeitsleistung durch Kapitaleinsatz nicht für ökonomisch erscheinen. Die starke Auswanderungsquote der achtziger Jahre war im Grunde eine Folge dieses niedrigen Lohnniveaus. b) Die Agrartechnik war noch nicht so weit entwickelt, daß der Einsatz von Maschinen (damit aber auch die Produktion solcher Maschinen in großer Serie) risikoarm gewesen wäre. c) Das noch stark im Rentendenken verhaftete Verhalten eines Großteiles der Rittergutsbesitzer wirkte sich hemmend auf den Übergang zu ökonomisch vorteilhaften Produktionsweisen aus. 4. Der vierte Weg bestand in der Einrichtung einer Zoll- oder einer Abschöpfungsschranke an der Grenze zum Ausland. Diesen vierten Weg ist man in der damaligen Zeit gegangen, ohne allerdings die Schutzzollpolitik auf das Maß zu beschränken, das selbst von Schutzzollgegnern wie CONRAD als berechtigt anerkannt wurde, nämlich in Form eines Anpassungszolles. Die zu starke Erhöhung der Zollschranke führte dazu, daß in der deutschen Landwirtschaft nicht wie beispielsweise in den Niederlanden und in Dänemark eine Weiterentwicklung der Produktionsweisen und der Produktionsverhältnisse eingetreten ist, so daß im Prinzip die Anpassung der Landwirtschaft in Deutschland an den internationalen Produktionstechnikmaßstab unterblieb. Eine völlige Beseitigung der Schutzzölle hätte zwar unter Umständen zu einem Ergebnis geführt, wie wir es in England für die damalige Zeit finden, nämlich ein Rückgang der Getreideanbauflächen und eine Ausdehnung der extensiv zu nutzenden Dauergrünlandflächen. Jedoch hätte diese Erscheinung eben durch eine vernünftige Zollregelung im Sinne CONRADS vermieden werden können. Die zu extreme Zollschutzpolitik schützte im Prinzip seit dem Jahre 1879 die deutsche Landwirtschaft (bis in die Gegenwart hinein) vor einer entsprechenden Umwandlung der Produktionsverhältnisse, wie sie im gewerblich-industriellen Bereich bereits vor dem ersten Weltkrieg in starkem Maße in Deutschland zu finden gewesen war. Sicher beruht ein großer Teil der heutigen Misere der Landwirtschaft in der Bundesrepublik und auch in den übrigen EWG Staaten, die die Agrarschutzpolitik Deutschlands mit übernommen haben, auf dieser fehlenden Anpassung.