Wellmann Imre szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1971-1972 (Budapest, 1973)
Kovách, Géza: Die Lage der Fronbauern auf den Kameralgütern im Komitat Arad nach der Urbarialregelung
Die Entwicklung der Warenproduktion der Fronbauern und besonders die der größeren Gemeinden, Marktflecken des Alföld hat auch die Frage der Kleinhäusler in den Vordergrund gestellt. Die gründliche Untersuchung der zeitgenössischen Konskriptionen im Komitat Arad überzeugt uns davon, daß während die unter der Kameralverwaltung unbehinderte Rodung und der freie Umbruch des Dreesches in den kleineren Gemeinden das Emporsteigen der Kleinhäusler in die Reihen der Hübner ermöglicht hat und dementsprechend sich die Zahl der Kleinhäusler im allgemeinen vermindert, zeigt der Prozeß in den Marktflecken gerade das entgegengesetzte: die durch die kräftiger werdenden warenproduzierenden Bauern gebotenen Arbeitsgelegenheiten steigern die Zahl der Kleinhäusler. Die Konskriptionen des Jahres 1771 haben zwischen Kleinhäuslern und Hübnern im allgemeinen keine genauen Grenzen gezogen. Folglich verfügten auch die Kleinhäusler über etwas Boden, und steigerten sie diesen Bodenbesitz durch Rodung, Ankauf oder Vermehrung über die Größe von 1/8 Hufe, so ließ man sie ohne weiteres — wie auch umgekehrt — zu den Hübnern einreihen. 33 Zu Beginn des 19. Jahrhunderts verfügt jedoch das Kleinhäuslertum kaum mehr über irgendeinen Bodenbesitz und auch diese sind zumeist innere Grundstücke. Es können also die Keime des späteren, völlig besitzlosen allodialen Kleinhäuslertums klar beobachtet werden. Seine vollkommene Ausbildung erfolgt insbesondere nach der Versteigerung der Kameralgüter 34 sowie im Laufe des Aufbaues der sich neu ausbildenden Vorwerke der Privatgüter. In den untersuchten Gemeinden des Komitats Arad gestalteten sich übrigens von 1771 bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Zahl- und Besitzverhältnisse der Kleinhäusler folgendermaßen 35 : Zahl der Kleinhäusler Innere Grundstücke Acker Wiesen 1771 1802 1771 1802 1771 1802 1771 1802 1364 L127 1059 4/8 1429 4/8 1870 865 7/8 1988 7/8 3 r j8 5/8 Nach der theresianischen Urbarialregelung haben sich, wie gesagt, die Besitzverhältnisse der Fronbauern der Kameralgüter im Komitat Arad in bedeutendem Maße verbessert. Die Steuerkonskriptionen des Jahres 1803 registrierten bereits im Komitat 280 079 Joch Acker und Heuwiesen in der Benutzung der Fronbauern. 36 Diese Zahl umfaßt jedoch weder die ausgedehnten remanenten Felder und die Rodungsgebiete von nicht entschiedenem Rechtsstand, noch die von der Kammer durch die Bauern gepachteten Allodialböden. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts können jedoch außer den vielen Dreeschumbrüchen auch noch andere Änderungen in der Landwirtschaft dieser 33 Ibidem. 3 'Hofkammerarchiv Wien. 1819—1821, passim. •^Staatsarchiv Arad. Urbarialia. 3<?staatsarchiv Arad. Acta congregationum, 1088/1820.