Wellmann Imre szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1971-1972 (Budapest, 1973)
Kovách, Géza: Die Lage der Fronbauern auf den Kameralgütern im Komitat Arad nach der Urbarialregelung
sie je Dorf 506 Gulden und 40 Kreuzer pro Jahr zahlten. 9 Als die Kammer dann die Pacht aufheben wollte, wandten sie sich mit ihrer Bitte an den Statthaltereirat. 10 Inmitten des raschen wirtschaftlichen Aufschwunges beginnen die Dörfer des Komitats Arad ihren Kampf um die Ablösung der Fronbauernlasten. Die Stadt Arad pachtete nach 1771 weitausgedehnte Areale von der Kammer, eine ähnlich große Zahl zeigen auch die Weingartenpachten, die man auf individueller und gesellschaftlicher Basis mit der Verwaltung von Ménes (Minis) geschlossen hat. 11 Bereits im Jahre 1783 ersuchte die Stadt um endgültige Ablösung, doch kam es mit der Kammer erst im Jahre 1795 zu einem Abkommen. Bis 1804 zahlt die Stadt 200 000 Gulden, die sie bis 1826 auf 336 092 Gulden ergänzt und auf diese Weise ihre endgültige Freiheit sichert. In den letzten zwei Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts trachten schon viele Großgemeinden und Marktflecken nach der Ablösung der Regal- (Mühlen-. Schank-, Fleischbank-, Markt-) Rechte, Fronlasten und anderer Leistungen. In Simánd (Simandul) zahlt man von 1780 an regelmäßig für einen Teil der Fronlasten und für die Küchelgaben eine Ablösung. 12 In der Umgebung von Kisjenő (Chisineu) machen fast alle Dörfer von der Möglichkeit der Ablösung des Frondienstes Gebrauch. Die Untertanen von Otlaka (Otlaca) zahlten für die Ablöse je eines Frontages 7 Kreuzer, d. h. für 17 342 Frontage der Gemeinde jährlich 2023 Gulden und 14 Kreuzer der Kammer. Hierzu kommen noch für 539 Kleinhäuslerfrondienste 63 Gulden und 42 Kreuzer, ferner 309 Gulden Hauszins (census) sowie 141 Gulden und 44 Kreuzer für die Küchelgaben. So beschränken sich sämtliche Frondienste der Gemeinde auf das Einführen des Neuntels. 13 Ein ähnliches Abkommen traf auch Sikló (Sicläu) mit der Kammer, wo die Fronbauern 1362 Gulden und 40 Kreuzer für den Frondienst und die Küchelgaben sowie weitere 341 Gulden als Hauszins gezahlt haben. 14 Zerind (Zerind) und Nadab (Nädab) haben für ihre Frontage je 10 Kreuzer, Feketegyarmat (Iermata Neagrä) insgesamt 691 Gulden und 15 5/8 Kreuzer für die Ablösung der Frontage und des „kleinen Neuntels" (d. h. aus Hanf usw.) gezahlt. 15 Szentanna hat bezüglich der Ablöse der Fronbauernlasten zu Beginn des 19. Jahrhunderts ein Abkommen getroffen. Dementsprechend zahlten die Hübner pro Viertelhufe 8 Gulden für Fronarbeit, Langfuhren, Hanfzehent, Küchelgaben und für Hauszins. Die Kleinhäusler zahlten für die Ablösung aller Leistungen 8, die Einlieger 4 Gulden. 16 Agya hat 710 Gulden und 21 3/8 Kreuzer für seine Frontage pro Jahr so lange gezahlt, bis die Gemeinde in den Besitz eines Erzherzogs gelangte. 17 Románpécska zahlte 6 Kreuzer je Frontag und 51 Kreuzer für die Ablösung des kleinen Neuntels. Dieses Abkommen wurde nach 1787 in jedem Jahr erneuert. Magyarpécska hat mit der Kammer ein vorteilhafteres Abkommen geschlossen, °Ibidem 1801. fons 6. pos. 25 (6). lOlbidem 1800. fons 6. pos. 125. ^Ibidem 1801. fons 6. pos. 9. 12 Archiv des Museums von Arad, Archivalien aus 1781. • ^Staatsarchiv Arad. Urbarialia, Otlaka. '^Ibidem, Sikló. ,5 Ibidem, Feketegyarmat. 1(î Archiv des Museums von Arad, ohne Nr. ^Staatsarchiv Arad. Urbarialia, Ágya.