Wellmann Imre szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1971-1972 (Budapest, 1973)

F. Török, Katalin: Agrargeschichtliche und agrarethnographische Lehren von den Flurkarten aus dem 18. Jahrhundert

ortsgeschichtlichen, ortsgeographischen, Produktionsverhältnisse usw. bestimm­ten spontanen Entwicklung untersuchen. In diesem Falle liegt eine sehr große Wahrscheinlichkeit dafür vor, daß die historische Entwicklung der verschiede­nen Gemarkungs- und Siedlungstypen, der Besitz- und Gemarkungsstruktur, sowie des Anbausystems oder die der Erbschafts- und Nachbarschaftsverhält­nisse usw. •— selbstverständlich mit Hilfe weitgehender Benützung sonstiger hi­storischer Quellen — rekonstruiert werden kann. Bei den Letzteren, also jene Karten betreffend, welche die Lage nach der Urbarialregelung festlegen, steht zufolge des staatlichen Eingriffes und der Regelung eine künstlich zustande gebrachte Formation vor uns, welche die bis dahin bestandenen Verhältnisse oft in beträchtlicher Weise modifiziert hat. Trotzdem können diese Karten und Grundbücher nützliche und lehrreiche Quel­len für eine solche Analyse sein, die diesen Zustand zum Ausgangspunkt wählend, die Änderungen während der seitdem verflossenen zwei Jahrhunderte erforscht. Die wichtigsten gemeinsamen Züge der untersuchten Karten lassen sich im folgenden zusammenfassen: 1. Alle wurden im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts entworfen. 2. Sämtliche dargestellten Siedlungen liegen in Berggegenden oder in Hügel­landschaften, sie entstanden in zahlreichen Fällen durch Rodung oder sind Straßendörfer, die von der Rodung in beträchtlichem Maße Gebrauch machten. 3. Die Karten sind bildliche Projektionen eines zu gegebenem Zeitpunkt konkret existierten Siedlungs- und Produktionssystems als Ergebnisse solcher Ingenieurvermessungen, die die Gesamtheit eines tatsächlich vorhandenen äuße­ren und inneren Dorfgebietes zur Zeit der Vermessung darstellen. 4. Die Anbauzweige sind durch Färbung bezeichnet und voneinander ab­gesondert. 5. Die Parzellen der in der Gemarkung verstreut liegenden Gewanne wurden entweder durch eine fortlaufende oder nach der Nachbarschaft vorgenom­mene Numerierung bezeichnet. Unter letzterer ist zu verstehen, daß die benach­bart wohnenden Besitzer der Reihe nach eine mit Eins steigende Numerierung erhielten und sämtliche ein und demselben Besitzer gehörenden Parzellen in der Gemarkung dann mit derselben Nummer bezeichnet wurden. G. Auf den Karten ist in den meisten Fällen eine zusammenfassende Tabelle zu finden, die je Anbauzweig und Besitzertyp die Flächenausdehnung summiert. Auf diese Weise eröffnet sich die Möglichkeit dazu, um die unter den Besitzern bestehende Verteilung der in den Feldbüchern nicht vorkommenden, nicht parzellierten Gemarkungsabschnitte (z. B. Weiden, Wälder, Moore usw.) ken­nen zu lernen. Ihre Bedeutung tritt erst dann richtig hervor, wenn wir die Daten der Flurkarten des 18. Jahrhunderts und die der Katasterkarten des 19. Jahrhunderts miteinander bezüglich der Frage vergleichen, welche Tendenz sich in der Veränderung der Proportion und Zahl der Anbauzweige, in der in­neren Gliederung der Gewanne, in der Streuung der Besitzparzellen usw., auf das gesamte äußere und innere Gebiet bezogen, zwischen den beiden Zeitpunk­ten zeigt. Es soll eigens noch jene inhaltliche Charakteristik der untersuchten Quellen betont werden, daß sie, ungeachtet der gesellschaftlichen und Besitzverhältnisse, je nach Besitzern und Anbauzweigern bis auf Barzellen aufgeschlüsselt und die Größenwerte in Quadratklaftern festgelegt, das Gesamtareal der landwirtschaft-

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