Wellmann Imre szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1971-1972 (Budapest, 1973)

Vörös, Károly: Eine spätfeudale Steuerliste als Quelle zu regionalen Forschungen

Leibeigenenbewegung aus, die zum Zustandekommen der allgemeinen Re­gelung der grundherrlichein Lasten, der Urbarium-Verordnung Maria There­sias führte. Die Konskription des Komitates Vas vom Jahre 1744 berichtet in dem Gebiet über jeden Haushalt — im ganzen 13 000 Haushalte der Ansässigen und 5100 Besitze der nicht am Orte ihres hier konskribierten Bodens wohnen-« den ..Extranei". Sie gibt bei jedem Haushalt die Menge an Ackerboden und Weingarten, an Zugtieren und Nutzvieh an; dann qualifiziert sie von Ort zu Ort den Boden der Ackerfelder und der Weingärten, und macht die Art der Wald- und Wiesennutzung sowie die Anzahl der Kalkaturen (Schläge) bekannt. Diese Angaben ergänzten wir nun mit denen, die uns von der erwähnten Leibeigenenbewegung von 1765/66 zur Verfügung stehen und die das Verhalten der Bauernschaft an den einzelnen Orten sowie die Intensität ihrer Teilnahme an der Bewegung zeigen. Zieht man all diese Angaben und die örtlich überall verschiedene Ver­teilung der Ackerfelder, der Weingärten und des Viehbestandes unter den einzelnen Bauernhaushalten in Betracht, so kann man innerhalb dieser Gegend 8 charakteristische regionale und 3 diese zusammenfassende größere Zonen annehmen. Als Ergebnis ihrer Untersuchung kamen wir u. a. zu folgenden allgemeineren Beobachtungen : a) die Größe des für einen Leibeigenenhaushalt allgemein berechneten' Saatgebietes ist von West nach Ost im Ansteigen begriffen, also von der Ge­birgsgegend zur Ebene, vom großen zum mittleren und kleineren Grund­besitz hin. Diese charakteristischen Unterschiede sind von den Diagrammen* deutlich abzulesen. Die ersten drei entsprechen den drei Zonen der verschiede­nen herrschaftlichen Verhältnisse, in der vierten sind Durchschittswerte der herrschaftlichen Dörfer (UF), der zur Bezirksorganisation gehörenden Dörfer (JF), sowie der Marktflecken (M) angeführt (Abb. 1—4). b) In der westlichen und in der mittleren Zone gehört zum Leibeigenen­haushalt ein relativ größerer Viehbestand oder auch etwas Weingebiet. c) Für das östliche Gebiet der Ebene sind Haushalte mit größerem Saat­land, aber mit weniger Weingärten charakteristisch; hier sind weit schärfere, überganglose Abstände zwischen Reich und Arm zu finden. d) Auf dem Gebiet des Großgrundbesitzes beginnt damals bereits eine Einschränkung der Waldnutzung für die Bauernschaft, auch das Weideland wird ihnen beschnitten; eine Pachtung von Feldern der Grundherren beginnt! Dementsprechend ist auch für jede einzelne Zone je ein anderer Typus der Marktgemeinde bezeichnend: in den westlichen Zonen trifft man in ihnen in erster Linie Kleinhandwerks- und Weinbauernschichten, an der Grenze von Gebirge und Ebene daneben auch Ackerbau und Handel treibende Schichten; Marktgemeinden mit ausgesprochen Landwirtschaft treibender Be­völkerung finden sich vor allem in der östlichen Zone, in der Ebene. Letzterer Typus tritt zwar auch in den übrigen Zonen auf. ohne dort aber bedeutend zu werden. In diese drei Hauptzonen läßt sich auch die Haltung der Bauernschaft in der Bauernbewegung von 1765 einteilen: die Bevölkerung in der Ebene bleibt *Die Diagrammen sind von GÉZA PERJÉS verfaßt und veröffentlicht in Sta­tisztikai Szemle 1963. 890—898. 11* 1Ô3

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