Technikatörténeti szemle 9. (1977)

A MÉRÉS ÉS A MÉRTÉK AZ EMBERI MŰVELŐDÉSBEN című konferencián Budapesten 1976. április 27–30-án elhangzott előadások I. rész - Falniowska–Gradowska: Tanulmányok a földmértékek egységesítésére a felvilágosodás korában Lengyelországban

Außerdem, seit dem Privilegium von Koszyce (1374), bildete der Acker­boden in Polen die Grundlage für die staatliche Steuerveranlagung. Seit dem XVI. Jahrhundert immer wieder verlangte man „Gleichschaltung" der Boden­maße und auf Vermessungen gestützte Taxation der Güter, zwecks Vermeidung ungerechter Besteuerung 4 . Doch belasteten die Steuern nur die Bauern- und Städtegrundstücke. Der Gutsboden war steuerfrei und daher in die amtlichen Steuerregister nicht eingetragen. Daher auch wurde jedes Vorhaben, einer von oben aufgenötigten Vermessung der Gutsgrundstücke und Bezeichnung der Flä­che von Gutsfeldern und Forsten, von dem Adel als Verletzung seiner Vorrechte und Freiheiten betrachtet, die in Zukunft zur Besteuerung der Dominialgrund­stücke führen konnte. Die grundlegende Einheit der Bodenfläche auf dem polnischen Dorfe war die Hufe (mansus, laneus). Das Fachwort Hufe (lan) wurde bis ans Ende des XVIII. Jahrhunderts zur Bezeichnung verschiedener Begriffe gebraucht: Ein­heit der Messung, auf geometrische Grundlagen gestützt; Umrechnungsein­heit, Wirtschaftsleistungen des Inventars unterworfen; Umrechnungseinheit für Steurezwecke; Äquivalent des Feldes im Rahmen der Rotation der Wechselwirt­schaft (Wintersaathufe, Frühlingssaathufe, Brachfeld). Vor allem aber un­ter Hufe verstand man eine räumliche Einheit des Bodens, zu Siedlungs- und Wirtschaftszwecken benutzt — ausreichend für eine vollwertige Bauernwirt­schaft 5 . In verschiedenen Natur- und Sozialbedingungen gestalteten sich die lokalen räumlichen Normen der Bauernwirtschaft auf verschiedenem Niveau. Es hing vor allem von dem Relief, von der Bodenqualität, von der Bevölkerungs­dichte und dem lokalen „Bodenhunger" ab. In den in der Region des Gebirges und des Gebirgsvorlandes gelegenen, auch in den in Waldgebieten angelegten Dörfern kam es vor, daß es keine zwei Wirtschaften gab mit der gleichen Hu­fenfläche. Aber ein nicht minder wichtiger Faktor, der die Größe der grundlegenden Bodenflächeneinheit beeinflußte, war die Ingerenz des Dominiums. Es trug sich zu, daß das Grundagrarmaß gleichgeschaltet war im Rahmen eines Dorfes, und zugleich bedeutend verschieden war von den denselben Namen tragenden Ag­rarmaßen in Nachbardörfern. Es ereignete sich auch, daß das Maß gleichge­schaltet war in den Gütern, die einem Gutsbesitzer angehörten, aber anders blieb wie das analoge Maß in Dörfern, die einem anderen Besitzer ange­hörten. Endlich geschah es, daß die Maße vereinheitlicht waren im Rahmen eines Güterkomplexes, aber verschieden blieben von den Maßen in anderen Güter komplexen, selbst wenn demselben Herrn angehörig. Indem er die vielfältigen Sozialfaktoren zusammenstellt, die die grund­legende Vermessungseinheit des Bodens in vielen Ländern determinieren, for­muliert W. Kula 6 eine These über deren größere Verschiedenheit, längeren und stärkeren Einfluß in Osteuropa, wo der Staat selbst schwächer war, und die Aktivität des Dominiums in ihrer Souveränität weniger begrenzt, als in Westeuropa. Das Interesse für die Bodenmaße und deren Vereinheitlichung in Polen ist streng gebunden an die Agrarreformen der zweiten Hälfte des XVIII. Jahr­hunderts. In der sogenannten „Ordnung der Güter", in der neuen Siedlung, im Belegen der Bauernwirtschaften mit Zins, im technischen Fortschritt sah man

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