Tanulmányok Budapest Múltjából 22. (1988)

VÁROSTÖRTÉNETI TANULMÁNYOK– STADTGESCHICHTLICHE STUDIEN - Szekeres József: A fővárosi közüzemi hálózat működésének jogi szabályozása, 1872-1938 = Rechtliche Regelung der Tätigkeit des hauptstädtischen Kommunalbetriebsnetzes, 1872-1938 287-309

Die sich die Möglichkeiten der Autonomie der Hauptstadt in maximalem Ausmaß zunutze machende Machtgruppierung konterrevolutionären Chrakters konnte in den 1920er Jahren — gestützt auf die in den Kommunalbetrieben konzentrierten wirtschaft­lich-gesellschaftlichen Machtfaktoren — als wichtigster Exponent des Budapester wirt­schaftlichen Lebens auftreten. Der größte kapitalistische Unternehmer von Budapest war in diesen Jahren die Hauptstadt selbst. Der Stadtvorstand von Budapest geriet als größter Unternehmer des ungarischen Wirtschaftslebens zwischen den beiden Weltkriegen teils in Gegensatz zu den heimischen finanzpolitischen Kreisen und zu der deren Interes­sen auf höherer Ebene verwirklichenden Regierungspolitik, zum anderen Teil wurde er aufgrund der Interessengemeinschaft und Verflechtung zum aktiven Mitarbeiter und Ergänzer ihrer Wirtschaftspolitik. Die mit einer extremen Sozialpolitik operierende Christliche Gemeindepartei (Keresztény Községi Párt) widersetzte sich — gestützt auf das politisch-wirtschaftliche Gewicht der Hauptstadt — von rechts aus in der Frage der Ausgestaltung der Richtlinien der Landespolitik der konterrevolutionär-konserva­tiven Bethlen-Regierung. Als Ergebnis der Gemeindewahlen vom Jahr 1925 wurde die beeinflussende Rolle der liberal linksgerichteten Opposition, die bedeutenden Raum ge­wonnen hat, für die konterrevolutionäre politische Linienführung unangenehm. Die Studie erörtert die Entwicklung des Interessennetzes der Metropole mächtigen Ausmaßes, den durch die städtische Autonomie erfolgten Aneignungsprozeß, die Art und Weise ihrer Verwaltung, das antisozial hohe Tarifsystem und das Bestreben der Verwaltungsführer inkompatible Positionen zu erwerben. In einem besonderen Kapitel nimmt sie unter die Lupe, auf welche Weise sich der die Zentralen Interessen des konter­revolutionären Systems vertretende Staatsapparat bemühte, die ungeheuere Vermögens­menge, welche die materielle Basis der auch Züge demokratischen Charakters aufweis­enden städtischen Autonomie und die sich dieser anschließenden sonstigen gesellschaft­lichpolitischen Beeinflussungsmöglichkeiten immer mehr seiner Kontrolle und Leitung zu unterziehen. Sie erörtert die einzelnem Meilensteine dieses Prozesses, wie die Ernennung des Regierungskommissars der Hauptstadt (1923), Tätigkeit der zur Überprüfung der Kommunalbetriebe entsandten Kommission (1924/25), die Verfügungen des G.A. XVIII. v. J. 1930 und der Gömbös' sehen hauptstädtischen Novelle (G.A. XII. v. J. 1934) und schließlich das Kommunalbetriebsnetz und dessen Wirtschaftssystem am Vorabend des Zweiten Weltkriegs. Die Konklusion der Studie lautet: Zweck der in den 1930er Jahren Raum gewinnenden staatlichen Maßnahmen war, daß die wirtschaftlichen und poli­tischen Vorteile der auf Landesebene funktionierenden etwa 620 Kommunalbetriebe nicht den materiellen Interessen der politischen Parteien und der Persönlichkeiten ein­zelner Städte dienen mögen, sondern in gesetzlicher Form, organisatorisch für die Ge­samtheit des konterrevolutionären Systems verwendet werden. 309

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