Tanulmányok Budapest Múltjából 17. (1966)

Unzünftige Freibriefe aus Pest und Buda aus der ersten Hälfte des XIX. Jahrhunderts

MIKLÓS RÓZSA UNZÜNFTIGE FREIBRIEFE AUS PEST UND BUDA AUS DER ERSTEN HÄLFTE DES XIX. JAHRHUNDERTS Die Abhandlung enthält Angaben über die Lage des unzünftigen Handwerks in Ungarn in der ersten Hälfte des XIX. Jahrhunderts, und zwar auf Grund von Urkunden, die teils neuestens in einer Privatsammlung zum Vorschein kamen, teils durch archivarische For­schungen bezüglich des Zuckerbäckergewerbes erschlossen wurden. Wenn sich auch der Quellenwert der Urkunden in erster Linie auf die unzünftigen Zuckerbäcker von Pest und Buda in der ersten Hälfte des XIX. Jahrhunderts bezieht, und sie u. a. die vielumstrittene unzünftige Lage der Zuckerbäcker beweisen, erweitern sie auch die Kenntnisse über das neuzeitliche Urkundenwesen in Ungarn. Die behandelten Urkunden sind Freibriefe von Zuckerbäckern, und sind in der Tabelle auf Seite 137. in einer Übersicht zusammengestellt. Die Studie prüft die Freibriefe zuerst aus diplomatischen Gesichtspunkten und behan­delt dann die gewerbgeschichtlichen Daten, die sich aus diesen Urkunden ergeben. Aus den Freibriefen geht hervor, dass die Stadt Pest zu Beginn des XIX. Jahrhunderts auch als Legstadt bezeichnet wurde. Dies hat die Stadtgeschichtsschreibung bisher gar nicht gewürdigt. Diese Abhandlung ist die erste, die sich mit dieser Tatsache befasst und zugleich auch die Frage beantwortet, warum Pest auch Legstadt genannt wurde. Laut der auf die „Allgemeine Dreyssigstordnung" des Jahres 1784 zurückreichenden Regelung war Pest da­rum eine Legstadt, weil hier ein „mit den erforderlichen Amtsrequisiten und mit Behältnis­sen zur Aufbewahrung der eingelagerten Waaren versehenes" Zollamt fungierte. Dessen Wirkungskreis und die kommerzielle Rechtsstellung der Stadt die sich daraus ergab sicherte ihr eine sehr günstige wirtschaftliche Lage, die den Zuckerbäckern der Stadt erhöhte Vor­teile bot. Aus den Freibriefen geht hervor, dass die Lehrzeit in Pest 5, in Buda 6 Jahre dauerte, doch kam es vor, dass der Lehrling auch schon nach 3—4 Jahren das Zeugnis erhielt. Feste Regeln für die Freisprechung gab es nicht, sie richtete sich „nach Sitte und Gebrauch". Die Freisprechung nahm der Lehrherr selber vor, in Gegenwart anderer Zuckerbäcker als Zeugen. Die Ausstellung und Übergabe des Freibriefes erfolgte auf verschiedene Weise. Die Freibriefe beweisen, dass die Pester und Budaer Zuckerbäcker schon ein halbes Jahrhundert vor dem Zusammenschluss der beiden Städte in reger Verbindung standen und dass es Bestrebungen gab, die Praxis und Gewohnheit der Fachbildung und ihrer Bestäti­gung in Einklang mit den betreffenden Regeln der zünftigen Gewerbe zu bringen. Abschliessend befasst sich die Abhandlung mit der Frage, wie lange sich der behandelte Typ der neuzeitlichen Urkunden am Leben erhielt, welche Rechtsnormen Urkunden anderer rechtlicher Natur an ihre Stelle einführten und welche Urkundentypen das waren. 144

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