Tanulmányok Budapest Múltjából 16. (1964)
Kumorovitz L. Bernát: A zselicjakabi alapítólevél 1061-ből : "Pest" legkorábbi említése = Die Stiftungsurkunde von Zselicjakab aus dem Jahre 1061 : die früheste erwähnung von "Pest" 43-83
(ecclesia propria) abgefassten Satz des Schlussteiles fehlte und sie diesen deshalb als dem damals geltenden Recht widersprechend und gefährlich scheinend tilgte und die Intitulation anscheinend auf den Wunsch der Patrone mit auf ihr Geschlecht bezüglichen Angaben erweiterte. Im Jahre 1377 also, im Verlaufe des ersten Patronatsprozesses, konnten dieser verstümmelten und vom Comes der königlichen Kapelle 1374 umgeschriebenen Confirmatio der Urkunde von 1061 sowohl das Gericht wie beide prozessierenden Parteien nichts anderes als Besitzrecht und Patronat entnehmen. Im Jahre 1422, als das Kloster sich entgültig seiner Patrone entledigen wollte, trat es gegen die Kirchenpatrone auf mit der Abschrift der 1377-er Gerichtsurkunde und dem 1061-er Original des Comes Otto; dessen unverkürzten Text legte es dahin aus, dass der Stifter den König mit der Ordnung des weiteren Schiksals des Klosters betraut habe; so stehe laut der Stiftungsurkunde ihnen keinerlei Patronatsrecht zu; das Gericht vermied jedoch (auch aus politischen Gründen) die Auslegung der 1061-er Klausel, und anerkannte die Rechte der Patrone. Endlich beschweren sich in den Jahren 1425 und 1438 die Kirchenpatrone darüber, dass das Kloster als Patron nicht sie, sondern bereits unumwunden den König ansähe. Die Klarstellung dieses jahrhundertelang dauernden Spieles, das mit der zur Diskussion stehenden Urkunde getrieben wurde, ist nicht allein von rechtsgeschichtlichem Gesichtspunkte aus von besonderem Interesse, sondern auch hinsichtlich ihrer Kritik von ausschlaggebendem Wert, da daraus der ursprüngliche Inhalt der später den Historikern verdächtig erschienen Verbotsformel plastisch erhellt und dadurch auch die Authentizität der ganzen Gründungsurkunde aus dem Jahre 1061, was von anderer Seite auch durch den Vergleich des Textes mit aus der gleichen Zeit stammenden westlichen Urkunden ähnlichen Inhaltes bestärkt wird: Bischof Georg (von Veszprém) legte der 1061-er Fundations„Charta" des Comes Otto (die bereits 1422 als mit archaischen Buschstaben geschrieben und ungesiegelt erscheint) ein westliches Muster zugrunde. Darüber hinaus, dass die Urkunde das Kloster von Zselicszentjakab an etwa dreissig benannten Orten, vorwiegend im Bereich der Landschaften Zselicség und Ormánság, ferner längs der Flüsse Raab und Donau, sowie im Komitat „Bihar" ( ?) mit einem grossen Besitz bedachte, ist sie infolge der beiden Güter der Abtei: der „insula Pest" und des „locus Pesti" auch von Gesichtspunkte der Geschichte von Budapest aus deshalb wetrvoll, weil uns die früheste urkundliche (authentische) Erwähnung des Wortes Pest aus dem Privilegium des Königs Géza II. aus dem Jahre 1148 bekannt war, infolgedessen bisher als die älteste diesbezügliche Quelle galt. Auf Pest bezügliche Angaben enthalten von den narrativen Quellen die Chronik des Anonymus, die Geliertlegende und die diesbezüglichen Stellen der Bilderchronik. Diesen unseren Quellen über „Pest" schliesst sich nun als früheste Quelle die aus dem Jahre 1061 datierte Urkunde des Comes von Komitat Somogy, Otto an. 83