Budapest Régiségei 35/2. (2002)

KÖZLEMÉNYEK - Belényesyné Sárosi Edit: Régészeti kutatások a középkori Buda Szentpétermártír külvárosában : Garády Sándor kutatásai, 1940-42. 1. 469-533

BELÉNYESYNÉ SÁROSI EDIT gewählt, der die Hauptstr., Csalogány Str., Gyorgyskocsi Str. und Vitéz Str. in die Mitte nimmt (Abb. 3). Seine günstige Lage, seine Erforschtheit machen ihn für solche Untersuchungen besonders geeignet. In diesem Grundstückblock verzeichnet die Zaigerische Vermessung (Abb. 1) fünf Grundstücke, mit vielen, gut erhaltenen Mauern. Dieselbe Struktur zeigt sich auf dem Mattheyischen Plan (Abb. 2), dieses System kann man sogar auf der am Anfang des 20. Jahrhunderts gemachten Vermessung in unverändert­er Form verfolgen (Abb. 3). Auf diesem Gebiet ent­stand die heutige Grundstückaufteilung in der Zeit der Freilegungen von Garády, also in den 1930^40er Jahren. Die Sache wird noch interessanter, wenn wir in Betracht ziehen, dass Sándor Garády auf der Mehrheit dieser Grundstücke ebenfalls Ausgrabun­gen durchführte. Auch unter der Csalogány Str. 3a, 3c und 3d sind solche Mauerreste zum Vorschein gekommen, wie sie bei der nördlichen Grenzmauer des Grundstückes gebaut wurden, so hat sich die Frage gestellt, ob es möglich wäre, diese Mauern, an die in der Zaiger'schen Vermessung, oder an die auf dem etwa fünfzig Jahre später angefertigten Matthey­Plan, eingezeichneten Grundstücke und Gebäude anzuschließen? Als Ergebnis der Untersuchung hat sich herausgestellt, dass die Grundstückgrößen von Zaiger mit vernachlässigbarem Unterschied auf dem Plan von 1914 unterzubringen sind (vgl. Abb. 3, die fett markierten Grenzlinien). Das von Sándor Garády an der Grenze der Grundstücke Hauptstr. 66 und Csalogány Str. 3a, b, c, und d gefundene, O-W gerichtete Mauerstück stimmt im Großen und Ganzen mit der Grenzmauer, der in der Zaiger'schen Vermessung zusammengeschriebenen Grundstücke Nr. 146 und 147 überein. Das Weiterleben der Grundstücksgrenzen beweist, dass die Mauern der 1941 niedergerissenen Häuser in mehreren Fällen in gleicher Linie mit den mittelalterlichen Mauern ver­liefen, oder gar auf ihnen errichtet wurden. Zusammenfassend können wir sagen, dass sich an diesem Beispiel die neuzeitliche Verwendung der bis Ende des 17. Jahrhunderts erhalten gebliebenen, mit­telalterlichen Wandstücke von guter Qualität beobachten lassen. Somit ist es gelungen, den Fortbestand der bis Anfang des 20. Jahrhunderts zu verfolgenden, ganz alten, wahrscheinlich bis auf die Zeit Zaigers zurückgehenden Grundstückaufteilung zu beweisen. 498

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