Budapest Régiségei 19. (1959)

TANULMÁNYOK - Jankovich Miklós: Buda-környék plébániáinak középkori kialakulása és a királyi kápolnák intézménye 57-98

M. J AN KOV ICH DIE ENTWICKLUNG DER PFARREN DER UMGEBUNG VON BUDA IM MITTELALTER UND DIE INSTITUTION DER KÖNIGLICHEN KAPELLEN Der am rechten Donauufer liegende Teil unserer Hauptstadt unterstand im Mittelalter der Jurisdiktion des Bistums von Veszprém. Die Gründungsurkunde von 1002 des Königs Stephan schließt Visegrád, d. h. das Komitat Pilis der Diözese von Veszprém an. Die in der neuge­gründeten Diözese in Angriff genommene kirch­liche Organisation regeln die Gesetze König Stephans. Über dessen Verlauf können wir leider kein übersichtliches Bild mehr gewinnen, es ist jedenfalls wahrscheinlich, daß die kirchliche Organisation in der Zeit Ladislaus I. jenes Niveau erreicht hat, das zur endgülti­gen Ausgestaltung der Diözesen führte. Wenn wir uns mit der Entstehung der Pfarrein in der Umgebung von Buda näher befassen wollen, müssen wir allererst die Frage klären, wer zur Zeit der Bistumsgründung Grundherr dieses Gebietes war, um auch die, bei der Entstehung der niederen Institutionen, wirksamen weltlichen Faktoren mit in Betracht ziehen zu können. Aus unseren mittelalter­lichen schriftlichen Quellen läßt sich ermitteln, daß dieser Teil des Komitats Pilis fort­dauernd königliches Besitztum gewesen ist, das sich auch auf das linke Donauufer aus­dehnte. Neben der Aussage der schriftlichen Quellen ist die Tatsache des königlichen Be­sitzes auch dadurch belegt, daß wir hier die Spuren der vom König gegründeten ecclesia pro­pria Institution, die königlichen Kapellen, vor­finden. Um eine Parallele zwischen den bischöflichen und königlichen Gründungen zie­hen zu können, müssen wir uns mit den Ele­menten der zwei, auf die Entstehung der Pfarrein einwirkenden Faktoren eingehender beschäftigen, die dabei auftauchenden Abwei­chungen kommen vor allem in den perso­nellen und materiellen Beziehungen der Pfar­rein zum Ausdruck. In der Diözese von Vesz­prém bezogen im 13. Jahrhundert die Geist­lichen in den Pfarrein die Hälfte des vierten Teils des Zehnten, das heißt ein Achtel des­selben als Einkünfte, während die Priester der königlichen Kapellen aus jeder Zehntgat­tung den ganzen Teil erhielten. Mit Bezug auf das Personelle kommen diese Differenzen darin zum Ausdruck, daß die königlichen Diözesen das Privilegium der Exemption genießen und der Jurisdiktion des Erzbischofs von Esztergom (Gran) unterstehen. Die Pfarrei von Bánya Bánya dürfte vor dem Mongoleneinbruch eine selbständige dorfähnliche Siedlung in der Nachbarschaft von Óbuda (Altofen) gewesen und zur Zeit des Mongolenzuges der Vernichtung anheimgefallen sein. Den mittelalterlichen Quellennachrichten entnehmen wir, daß die Siedlung in der Gegend gelegen ist, wo heute die Bécsi- und Vörösvari-Straßen zusammen­treffen. Die in diesem Gebiet in Naturalien geleisteten kirchlichen und weltlichen Abgaben sprechen dafür, daß die Kirche unter der Jurisdiktion des Bischofs von Veszprém gestan­den ist, während die grundherrlichen Rechte vom Probst von Buda ausgeübt wurden. Die Margarethenkapelle, eine Filialkirche der Pfarre von Bánya, stand in unmittelbarer Nähe der Stadt Óbuda (Altofen) und war die Kirche der Kovácsi- oder Kovács-Gasse benannten Siedlung, wo die königlichen Münzer und Me­tallhandwerker wohnten. In der Literatur pfleg­te man bisher die Pfarre von Bánya mit Fe­héregyháza gleichzusetzen, dem widerspricht aber die Tatsache, daß letztere eine königliche Kapelle war. In 1355 kauft Ludwig I. die Altofner Burg der Königin mit dem dazugehörigen Stadtteil der Probstei ab und gleichzeitig wird die Grenz­linie zwischen den beiden Stadtteilen gezogen. Nach der Untersuchung der Verhältnisse, die in der Jurisdiktion der Kirchen bestanden, können wir feststellen, daß diese Grenze den Grenzlinien der bischöflichen und königlichen Kirchen folgt und somit Rechtszustände wi­derspiegelt, die auf Jahrhunderte zurückgrei­fen. Nach dieser Teilung erwähnen die Urkun­den die Pfarre von Bánya an keiner Stelle mehr und damit ist ihre Existenz auch de iure zu Ende. Die Propstei von Buda (Óbuda- Altofen) Die Seelsorge der Gläubigen in Óbuda oblag der Propstei von Buda. Ihre Kirche war die Domkirche von St. Peter. Die Chronik aus dem Jahre 1112 von Gallus erwähnt, König Peter habe die »ecclesia de Bazoario« gegrün­det ; diese Mitteilung bezieht sich höchstwahr­scheinlich auf die Kirche von Óbuda. Das scheint uns auch aus der Mitteilung des arabi­schen Geographen Idrisi belegt, der Óbuda unter dem Namen »Baduara« erwähnt. Diese Namensform Óbudas war in Südeuropa ge­bräuchlich, der Kardinal Gentilis erwähnt Óbuda in 1308 unter dem Namen »Bedoara«. Die im 13. Jahrhundert bestehenden Verhältnisse in der Jurisdiktion lassen die Vermutung zu, daß die Gründung der benachbarten Pfarre von Bánya jener der Kirche in Óbuda vorausgegan­gen ist. Die Propstei in Óbuda war ebenfalls 95

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