Budapest Régiségei 12. (1937)

ÉRTESÍTŐ - Deutsche Auszüge 293-300

W (Abb. 6i) zeigt die Siegergöttin im Herab­gleiten, da der Wind ihr Gewand an den Körper drückt. Flügel und Arme mit einem guten Teil des Oberkörpers fehlen. Ein Torso, der wahrscheinlich von einem Akro­terionschmuck her stammt (Abb. 62), hat nicht mehr, als das breit, rückwärts flat­ternde Gewand der Göttin bewahrt. Eine seltene, bei uns zum erstenmal vor­kommende Darstellung der sitzenden Venus Victrix (Abb. 60) ist wohl stark fragmentiert, Arme und Kopf fehlen, aber durch den breiten, quer über die Brust laufenden Schwertriemen sicher bestimmt. Formge­bung und Behandlung des fein drapierten Gewandes sind von künstlerischer Qualität. Von den Gestalten eines Viergötter­steines sind nur mehr zwei erkennbar, die eine Frau mit nacktem Oberkörper und Füllhorn könnte Abundantia sein (Abb. 63), die andere hält die Hand mit dem Messer, wie Silvanus (Abb. 64). Die grosse Rolle, welche die Genien bei den Römern spielten, ist bekannt. Jeder Truppenkörper, die Abteilungen der Legion, die einzelnen Zenturien hatten ihren eigenen Genius, denen man, wie den Göttern, Statuen und Altäre errichtete. Solch' ein grosser, schlanker Altar, dessen beide Seiten aufwärts laufende Ranken zieren, war dem Schutzgott der Kompanie G(enio) cfen­tuviae) geweiht, deren Befehlshaber (primi­pilus) daneben genannt ist und weiters sein Unteroffizier, opt(io) eins, der den Altar stiftete. Die eine Seite eines viereckigen Pfeilers schmückt die Gestalt eines nackten, geflügelten Knaben, der mit seitwärts ge­neigtem Haupte sich auf eine abwärts ge­wendete Fackel stützt, es ist ein Todes­genius (Abb. 18). Auf einem ähnlichen, doch fragmentierten Stein, hält der nackte Knabe die Fackel mit beiden Händen, quer vor der Brust, aufwärts (Abb. 12). Die Personi­fikation des Sommers, wie die Unterschrift aes(tas) beweist, besitzen wir im nackten, auf einem Podium stehenden Knaben des Reliefs an einem viereckigen Pfeiler (Abb. 17). Die einheimische Bevölkerung hatte na­türlich auch bei uns ihre eigenen Götter, doch sind deren Denkmäler viel seltener als z. B. in Gallien und Germanien. Der Kult der Epona, die auf einem kleinen Altar (Abb. 15) genannt, sowie der der Suleviae des Altars Abb. 58, kam von Westen zu uns. Sehr verbreitet war in Pannonién der Kult der orientalischen Gottheiten. So be­sonders der des kleinasiatischen Attis, des Lieblings der phrygischen Cybele, der stirbt um nachher zu neuem Leben zu erwachen. Altäre werden ihm nicht geweiht, umso häufiger wird er auf Grabsteinen und Sarkophagen dargestellt. Das Bruchstück eines Reliefs zeigt seinen Kopf (Abb. 11),. die eine Seite eines viereckigen Pfeilers die ganze Gestalt, in der typischen Stellung,, mit gekreuzten Beinen, der geschürzten, langärmligen Tunika und Mantel, sowie phrygischer Mütze (Abb. 8). Solche Pfeiler, darauf Rundbilder des Attis standen, bilde­ten die Ecken von Grabeinfassungen. Eine solche Statue ist uns vollständig erhalten geblieben (Abb. 5). Attis steht mit gekreuz­ten Füssen und stützt sich mit dem linken Ell­bogen auf den abwärts gekehrten Hirtenstab (pedum), den er mit der Rechten hält, während er den Kopf etwas gegen die linke Hand zu neigt. An einer anderen, kleineren Attisstatue (Abb. 7) sind die Beine unten abgebrochen, doch sieht man deutlich, dass er das linke (wahrscheinlich auf einem Stein) aufstützte ; mit der quer vor der Brust gehaltenen Hand hielt er den fehlen­den Hirtenstab ; die Kopfhaltung ist dies­mal gerade, die Mütze die des Attis. Eine dritte Statue des Gottes (Abb. 9) hat keinen Kopf und weicht von den vorigen darin ab, dass er das Pedum auf der rechten Seite hält. Während Attis eigentlich nur als Symbol der Trauer beliebt war, hatte der persische Mithras viele eifrige Gläubige, nicht nur unter jenen, die seinen Kult aus dem Orient mit sich brachten, sondern auch unter den Römern. Dieser bewahrte auch streng seine ursprünglichen Formen. Mithras hatte zahl­reiche Tempel und Altäre. Ihm, dem D(eo) i(nvicto) M(ithrae) war der hochinteres­sante Altar (Abb. 42) geweiht von einem Budapest Régiségei, XII. 39

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