Rendeletek tára, 1942

Rendeletek - 385. A m. kir. minisztérium 1942. évi 4.290 M. E. számú rendelete, a dunai és drávai halászat szabályozására vonatkozólag létrejött magyar-horvát megállapodás kihirdetéséről.

»63S 335. 4.390/1942, M. St. w. den mit Hinsicht auf fischereiwirtschaftliche Standpunkte von den Sachverständigen der beiden Nachbarstaaten gemeinsam festgesetzt. Auf der Drausxrecke unterhalb von Bares und auf der Donau sollen die oberen und unteren Grenzen der Fischerei­reviere einander gegenüberliegend festgesetzt werden um je nach Bedarf in der Zukunft — auf Grund der inzwischen er­. worbenen Erfahrungen — im Rahmen der aufzustellenden un­garisch-kroatischen gemeinsamen technischen Kommission Verhandlungen in der Hinsicht einleiten zu können, dass im geeigneten Zeitpunkt diese Reviere, ähnlich den anderen ober­halb Bares liegenden, auch gemeinsambewirtschafiet und ver­pachtet werden können. Artikel 4. v — -*-.*-, Alle Verpachtungsverfahren sollen ,bis Ende Juli 1942. abgeschlossen werden. Die von dem Banat des ehemaligen jugoslavischen Staates geschlossene Fischereiverpachtungsverträge werden von beiden Vertragsschliessenden Teilen als nicht mehr gültig angesehen. Das Fischen in Grenzgewässern kann von den Fischerei­rechtsbesitzern nicht einzeln ausgeübt werden, sondern nur durch Verpachtung der Fischereireviere. Artikel 5. Bis zum Abschlüsse von eventuell* zukünftigen Verein­barungen wird keiner der vertragsschliessender Teile solche Anordnungen bezw. Massnahmen vor allen beim Schliessen der Pachtverträge treffen, die die etwaige gemeinsame Bewirt­schaftung bzw. Ausnützung der einander gegenüber liegenden Fischereirevieren verhindern könnten. Sobald die gemeinsame Bewirtschaftung bzw. Aus­nützung der Fischereireviere möglich sein wird, werden die Sachverständigen und Bevollmächtigten beider Staaten zu ge­meinsamen Verhandlungen zusammentreten. Artikel 6. Es ist verboten, in Grenzgewässer, wie auch in andere Gewässer, die mit den Grenzgewässern dauernd oder zeitweise

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