Rendeletek tára, 1942
Rendeletek - 385. A m. kir. minisztérium 1942. évi 4.290 M. E. számú rendelete, a dunai és drávai halászat szabályozására vonatkozólag létrejött magyar-horvát megállapodás kihirdetéséről.
»63S 335. 4.390/1942, M. St. w. den mit Hinsicht auf fischereiwirtschaftliche Standpunkte von den Sachverständigen der beiden Nachbarstaaten gemeinsam festgesetzt. Auf der Drausxrecke unterhalb von Bares und auf der Donau sollen die oberen und unteren Grenzen der Fischereireviere einander gegenüberliegend festgesetzt werden um je nach Bedarf in der Zukunft — auf Grund der inzwischen er. worbenen Erfahrungen — im Rahmen der aufzustellenden ungarisch-kroatischen gemeinsamen technischen Kommission Verhandlungen in der Hinsicht einleiten zu können, dass im geeigneten Zeitpunkt diese Reviere, ähnlich den anderen oberhalb Bares liegenden, auch gemeinsambewirtschafiet und verpachtet werden können. Artikel 4. v — -*-.*-, Alle Verpachtungsverfahren sollen ,bis Ende Juli 1942. abgeschlossen werden. Die von dem Banat des ehemaligen jugoslavischen Staates geschlossene Fischereiverpachtungsverträge werden von beiden Vertragsschliessenden Teilen als nicht mehr gültig angesehen. Das Fischen in Grenzgewässern kann von den Fischereirechtsbesitzern nicht einzeln ausgeübt werden, sondern nur durch Verpachtung der Fischereireviere. Artikel 5. Bis zum Abschlüsse von eventuell* zukünftigen Vereinbarungen wird keiner der vertragsschliessender Teile solche Anordnungen bezw. Massnahmen vor allen beim Schliessen der Pachtverträge treffen, die die etwaige gemeinsame Bewirtschaftung bzw. Ausnützung der einander gegenüber liegenden Fischereirevieren verhindern könnten. Sobald die gemeinsame Bewirtschaftung bzw. Ausnützung der Fischereireviere möglich sein wird, werden die Sachverständigen und Bevollmächtigten beider Staaten zu gemeinsamen Verhandlungen zusammentreten. Artikel 6. Es ist verboten, in Grenzgewässer, wie auch in andere Gewässer, die mit den Grenzgewässern dauernd oder zeitweise