Rendeletek tára, 1941
Rendeletek - 896. A m. kir. belügyminiszter 1941. évi 1.030. számú rendelete, a magyar-német orvosegyezmény életbeléptetéséről.
896. 1.030/1941. B. M. sz. 2965 Vertragsschliessenden Staaten auf dem Gebiete der Gesundheitsführung, des Standeswesens un der Heilkunde persönlich oder in Wort und Schrift kennen zu lernen; b) die Vermittlung von Vorträgen von Ärzten, Forschern sowie andern Sachkennern sicherzustellen; c) die Regelung des Austausches von theoretisch und praktisch tätigen Ärzten, von Krankenhausassistenten, Chefärzten und ärztlichen Praktikanten, die im Gebiete des anderen Staates zur Bereicherung ihrer Kenntnisse und Erfahrungen vorübergehend tätig werden wollen, zu gewährleisten. Artikel 2. Mit der technischen Durchführung der aus diesem Abkommen sich ergebenden Aufgaben wird von der Deutschen Regierung die Ausländsabteilung der Reichsärztekammer, von der Königlich Ungarischen Regierung ein aus Ärzten gebildeter besonderer Ausschuss, im folgenden die betrauten Stellen genannt, beauftragt. Artikel 3. Die betrauten Stellen haben die Aufgabe: a) die für die vorübergehende Berufstätigkeit der Aus^ tauschärzte bei den Behörden der beiden vertragschliessenden Staaten vor Beginn der ärztlichen Tätigkeit zu erfüllenden Formalitäten zu übernehmen, bezw. zu erleichtern, b) den Nachweis geeigneter Arbeitsplätze der für diesen Austausch vorgesehenen Ärzte sowie die Regelung ihrer Arbeitsbedingungen zu vermitteln, c) die Planung von Studienreisen zu übernehmen und die für einen regelmässigen Austauscherwünschten sonstigen Erleichterungen zu erwirken. Artikel 4. Die betrauten Stellen fördern und veranstalten ärzliche Studienreisen, soweit sie zur Erweiterung der beruflichen oder wissenschaftlichen Kentnisse der Ärzte dienen. 251*