Rendeletek tára, 1941
Rendeletek - 295. A m. kir. minisztérium 1941. évi 3.450. M. E. számú rendelete, a Magyar Királyság és a Német Birodalom között a volt Cseh-Szlovák Köztársaság állami adóssága és államvagyona, valamint egyes, más ezzel összefüggő pénzügyi kérdések tárgyában Berlinben 1940. évi május hó 21-én létrejött Megállapodás életbeléptetéséről.
295. 3.450/1941. M. E. sz. 1198 IX. iSchlussbestvmmungen, 24. Eis besteht Einverständnis zwischen den beiden vertragschliessenden Teilen, dass insofern in dieser Vereinbarung Eigentum, Forderungen, andere Eechte sowie Verpflichtungen der ehemaligen Tschechoslowakischem Republik erwähnt werden, darunter auch Eigentum, Forderungen andere Rechte sowie Verpflichtungen der ehemaligen Tschecho-Slowakischen Republik zu verstehen sind, falls solche im Zuge der Verfassungsänderung im Herbst 1938 an die als autonom erklärten Gebietsteile übergegangeoi sind. 25. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten nur insoweit, »als nicht hesondere Regelungen getroffen worden sind oder werden. Jeder der beiden vertragschliessenden Teile erklärt sich bereit, über Einzelfragen, die im Zusammenhang mit der Auflösung der ehemaligen Tschechoslowakischem Republik entstanden isind oder moch entstehen und die von dem anderen Teil aufgeworfen werden, in Verhandlungen einzutreten und gemeinschaftlich im Geiste der Billigkeit eine angemessene Lösung herbeizuführen. 26. Die vertragschliessenden Teile werden sich bei der Durchführung der Bestimmungen dieser Vereinbarung gegenseitig behilflich sein. 27. Dieser Vereinbarung soll ratifiziert, die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Berlin ausgetauscht werden. 'Sie tritt mit dem Tage des Austausches des Ratifikationsurkunden in) Kraft. Die vertragschliessenden Teile haben sich geeinigt, die Bestimmungen dieser Vereinbarung vom Tage der Unterzeichnung ab vorläufig anzuwenden. Zu TJrkund dessen haben die Bevollmächtigten diese Vereinbarung eigenhändig unterzeichnet. Geschehen in doppelter Urschrift in deutscher und ungarischer Sprache, in Berlin am 21. [Mai 1940. Für die Königlich Ungarische Für die Deutsche Regierung: Regierung: gez. Nicki gez. Eisenlohr