Rendeletek tára, 1940

Rendeletek - 411. A m. kir. minisztérium 1940. évi 6.110. M. E. számú rendelete, a Német Birodalommal 1940. évi július hó 20-án aláírt Hatodik Pótegyezmény ideiglenes életbeléptetéséről.

411. 6.110/1940. M. E. sz. 1979 Nr. des ungariscthen Zolltarifs Bezeichnung der Waren Werkzeug­- und Edelstahl: a) Werkzeugstahl : 3. gewalzt oder geschmiedet . . . b) Edelsthal mit Ausnahme des run­ter c) fallenden: 3. gewalzt oder gesohrniedeit . . . c) Spezialedelstahl: 3. gewalzt oder geschmiedet . . . Eisen- und. Sthaldraht höchstens 6 rnm stark: a) gezogen, doch nicht weiter bear­beitet:: 2. in der Stärke von weniger als 2.5 min, doch mindestens 1,5 mm 3. in der Stärke von weniger als 1.5 anni» doch mindestens 0.5 mim 4. in der Stärke von weniger, als 0.5 man aus b) verzinkt, verzinnt oder ver­kupfert: 1. in der Stärke von 2.5 mm oder mehr I . . 2. in der Stärke von weniger als 2.5 nitm* doch mindestens 1.5 mm 3. in der Stärke von, weniger als 1.5 mm, doch mindestens 0.5 mm 4. in der Stärke von weniger als 0.5 mim ans c) gezogener Draht tmiit einer Ziehfestigkeit von mehr als 100 kg auf den Gevieritimillimeter : 1. in der Stärke von 2.5 mfem oder mehr: a) nicht weiter bearbeitet . . • ß) weiter bearbeitet

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