Rendeletek tára, 1940

Rendeletek - 411. A m. kir. minisztérium 1940. évi 6.110. M. E. számú rendelete, a Német Birodalommal 1940. évi július hó 20-án aláírt Hatodik Pótegyezmény ideiglenes életbeléptetéséről.

411. 6.110/1940. M. E. sz. 1965 je nach der Beschaffenheit der letz­teren unter die entsprechende Posi­tion der Schmalwaren ohne Zuschlag. Sind hingegen die Strumpfhalter oder sonst wesentlichen Zutaten aus Baumwolle mit Kunstseide, gilt ein Zollsatz von 700 Goldkronen. Filter- und wolle Presstücher aus Baum­Frauen-, Mädchen- und Säugling­wäsehe: a) aus gewöhnlichen Stoffen: 1. unyerziert, auch mit einfacher Masehinenbordüre oder mit einfachem Ajoursaum oder mit aufgenähten schmalen Sticke­reien oder mit schmalen Baumwollspitzen . . . . . 2, verziert ......... b) aus feinen Stoffen: 1. unverziert, auch mit einfacher Masiohinenbordüre odor mit einfachem Ajoursaum oder mit aiufgenählten schmalien Sticke­reien oder mit schmalen Baum­wollspitzen . 2. verziert Kragen, weiche ......... Busenhalter und Mieder Krawatten ........... 150. Nebst dem Zoll des Grundstoffes ein Zuschlag von 90% 120% 140% 170% 550.— Nebst dem Zoll des Grundstoffes ein Zuschlag von 75% 100% Magy. Eend. Tára, 1940. iVII— VIII. f. 126 Nr. des ' Zollsatz in ungarischen Bazeiclinung der Waren Goldkronen Zolltarifs für 100 kg

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