Rendeletek tára, 1940
Rendeletek - 411. A m. kir. minisztérium 1940. évi 6.110. M. E. számú rendelete, a Német Birodalommal 1940. évi július hó 20-án aláírt Hatodik Pótegyezmény ideiglenes életbeléptetéséről.
411. 6.110/1940. M. E. sz. 1965 je nach der Beschaffenheit der letzteren unter die entsprechende Position der Schmalwaren ohne Zuschlag. Sind hingegen die Strumpfhalter oder sonst wesentlichen Zutaten aus Baumwolle mit Kunstseide, gilt ein Zollsatz von 700 Goldkronen. Filter- und wolle Presstücher aus BaumFrauen-, Mädchen- und Säuglingwäsehe: a) aus gewöhnlichen Stoffen: 1. unyerziert, auch mit einfacher Masehinenbordüre oder mit einfachem Ajoursaum oder mit aufgenähten schmalen Stickereien oder mit schmalen Baumwollspitzen . . . . . 2, verziert ......... b) aus feinen Stoffen: 1. unverziert, auch mit einfacher Masiohinenbordüre odor mit einfachem Ajoursaum oder mit aiufgenählten schmalien Stickereien oder mit schmalen Baumwollspitzen . 2. verziert Kragen, weiche ......... Busenhalter und Mieder Krawatten ........... 150. Nebst dem Zoll des Grundstoffes ein Zuschlag von 90% 120% 140% 170% 550.— Nebst dem Zoll des Grundstoffes ein Zuschlag von 75% 100% Magy. Eend. Tára, 1940. iVII— VIII. f. 126 Nr. des ' Zollsatz in ungarischen Bazeiclinung der Waren Goldkronen Zolltarifs für 100 kg