Rendeletek tára, 1934
Rendeletek - 23. A m. kir. minisztérium 1934. évi 2.440. M. E. számú rendelete, a Magyar Királyság és a Német Birodalom között Genfben, 1931. évi július hó 18-án aláírt Kereskedelmi Szerződéshez Budapesten, 1934. évi február hó 21. napján létesített Második Pótegyezmény életbelépéséről.
23. 2.440/1934. M. E. sz. 115 Regierung erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Zollzugeständnisses der Vertragszollsatz auch für solchen roten Natur wein gewährt wird, der zum Verschneiden von noch nicht verschnittenem inländischen Schiller wein verwendet wird. Zu Artikel 5. Die Regierungsausschüsse werden sich insbesondere mit folgenden Fragen befassen: 1. Erweiterung der Absatzmöglichkeiten für deutsche Waren in Ungarn und für ungarische Waren nach Deutschland. Hierbei ist unter anderem auch besondere Aufmerksamkeit den Fragen der Angleiehung von Teilen der ungarischen landwirtschaftlichen Erzeugung an den deutschen Einfuhrbedarf zu widmen (Anbau van Leinsaaten, Rizinus oder anderen Ölsaaten). 2. Auswirkung von Regierungsmassnahmen, die geeignet sind, die Ausfuhr aus dem einem Lande nach dem anderen ungünstig zu beeinflussen. 3. Auswirkungen der deutsch-ungarischen Glearung und Kompensationsvereinbarungen und ihrer Durchführung auf dem Gebiete des beiderseitigen Warenverkehrs. Es steht den Regierungsausschüssen frei, bed Behandlung irgendwelcher .Sondergebiete Sachverständige für die einzelnen Fragen heranzuziehen. Es wird in Aussicht genommen, dass die Regierungsausschüsse erstmalig spätestens im Laufe des Monats Oktober 1934 zusammentreten, um eine Nachprüfung des gegenseitigen Warenverkehrs vorzunehmen. Dieses Schlussprotokoll bildet einen wesentlichen Bestandteil der heute unterzeichneten Zusatzvereinbarung und gilt ebensolange wie diese. Geschehen in doppelter Ausfertigung in deutscher und ungarischer Sprache zu Budapest, am 21. Februar 1934. Hans Georg von Mackensen m. p. dr. Fabinyi Tihamér m. p. Max Waldeck m. p.