Rendeletek tára, 1909
Rendeletek - 61. A földmivelésügyi m. kir. minister 1909. évi 3.151. eln. számú rendelete, a házasitásra szánt bor- (must-) küldeményeknek a Németbirodalomba való kivitele alkalmával követendő eljárásról.
61. 3.151/1909, F. M, ein. sz* 713 aus. Das Filtrat wird eingedampft und der Rückstand nach der unter II Nr. 9 a gegebenen Vorschrift weiter behandelt. Berechnung. Wurden a Gramm Glycerin gewogen, so sind enthalten : #=2.222 a Gramm Glycerin in 100 ccm Wein. Anmerkung, Wenn die Ergebnisse der Zuckerbestimmung nicht mitgetheilt sind, so ist stets anzugeben, ob der Glyceringehalt der Weine nach II Nr. 9 a oder 9 b bestimmt worden ist. 10. Bestimmung des Zuckers. Die Bestimmung des Zuckers geschieht gewichtsanalytisch mit Fehlingscher Lösung. Herstellung der erforderlichen Lösungen. jf. Kupfersulfatlösung : 69.278 g krystallisir tes Kupfersulfat werden mit Wasser zu 1 Liter gelöst. 2. Alkalische Seignettesalzlösung : 346 g Seignettesalz (Kaliumnatriumtartrat) und 103.2 g Natriumhydrad werden mit Wasser zu 1 Liter gelöst und die Lösung durch Asbest filtrirt. Die beiden Lösungen sind getrennt aufzubewahren.' Vorbereitung des Weines zur Zuckerbestimmung. Zunächst wird der annähernde Zuckergehalt des zu untersuchenden Weines ermittelt, indem man von dem Extraktgehalt desselben die Zahl 2 abzieht. Weine, die hiernach höchstens 1 g Zucker in 100 ccm enthalten, können unverdünnt zur Zuckerbestimmung verwendet werden ; Weine, die mehr als 1 g Zucker in 100 ccm enthalten, müssen dagegen soweit verdünnt werden, dass die verdünnte Flüssigkeit höchstens 1 g Zucker in 100 ccm enthält. Die für den annähernden Zuckergehalt gefundene Zahl (Extrakt weniger 2) giebt an, auf das wievielfache Mass man den Wein verdünnen muss, damit die Lösung nicht mehr als 1 Prozent Zucker enthält. Zur Vereinfachung der Abmessung und Umrechnung rundet man die Zahl (Extrakt weniger 2) nach oben zu auf eine ganze Zahl ab. Die für die Verdünnung anzuwendende Menge Wein ist so auszuwählen, dass die Menge der verdünnten Lösung mindestens 100 ccm beträgt. Enthält beispielsweise ein Wein 4.77 g Extrakt in 100 ccm, dann ist der Wein zur Zuckerbestimmung auf