Rendeletek tára, 1877
Rendeletek - 76. A m. kir. igazságügyministerium 11820/1876. számhozi másolatának másolata.
2-t í MAGYARORSZÁGI RENDELETEK TÁRA. 1877. 1869, welche im Landtage der Königreiche Croatien r Slavonien und Dalmatien kundgemacht und am 24., rücksichtlich 25. Juli 1869 in dem IV. und V. Stück der Gesetzsammlung für Groatien und Slavonien herausgegeben und verschickt worden sind, nicht beobachten. Ich fordere daher die Banaltafel auf, diese Gesetze. welche durch die Verlautbarung in der Gesetzsammlung für Croatien und Slavonien bindende Kraft erlangt haben, sowohl selbst strenge einzuhalten, als auch den unterstehenden Gerichten die genaue Beobachtung derselben mittelst Gircular-Verordnung einzuschärfen. Es versteht sich jedoch von selbst, dass die erwähnten gesetzlichen Bestimmungen nur insoferne Geltung haben, als es sich um öffentliche Bauten handelt, welche Unternehmungen betreffen, die im Sinne des Ausgleichsgesetzes (Art. I. 1868 des croatisch-slavoniseh-dalmatinischen Landtages, resp. G.-A. XXX. des ungarischen Reichstages) zu den gemeinsamen Angelegenheiten gehören, wogegen für inländische Unternehmungen die bestehenden Vorschriften in Kraft bleiben. Die unmittelbar hier überreichte Eingabe des Nicolaus Urica, k. und ung. Grundeinlösungs - Commissars an der Agram-Zákányer Eisenbahnlinie, um Kundmachung der obgedachten gesetzlichen Bestimmungen, wird der Banaltafel gleichzeitig mit dem Auftrage zugefertigt, dieselbe dem Bittsteller mit einer entsprechenden Verständigung zurückzustellen. Budapest, 1876. évi deczember ho 14-én. M. kir. igazsayügy minister tum.