Képviselőházi irományok, 1939. VI. kötet • 419-543., V. sz.

Irományszámok - 1939-420. Törvényjavaslat Magyarországnak a Japán, Németország és Olaszország között Berlinben, 1940. évi szeptembe rhó 27. napján kötött háromhatalmi egyezményhez történt csatlakozásáról

420. szám. 17 (Eredeti német szöveg.) Dreimächtepakt zwischen Deutschland, Italien und Japan Die Regierungen von Deutschland, Italien und Japan sehen es als eine Vor­aussetzung für einen dauerhaften Frieden an, daß jede Nation der Welt den ihr gebührenden Raum erhält. Sie haben deshalb beschlossen, bei ihren Bestrebungen im großostasiatischen Raum und. in den europäischen Gebieten Seite an Seite zu stehen und zusammenzuarbeiten, wobei es ihr vornehmstes Ziel ist, eine neue Ordnung der Dinge zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die geeignet ist, Gedeihen und Wohlfahrt der dortigen Völker zu fördern. Es ist ferner der Wunsch der drei Regierungen, die Zusammenarbeit auf solche Nationen in anderen Teilen der Welt auszudehnen, die geneigt sind, ihren Bemühungen eine ähnliche Richtung wie sie selbst zu geben, damit so ihre auf den Weltfrieden als Endziel gerichteten Be­strebungen verwirklicht werden können. Dementsprechend haben die Regierun­gen von Deutschland, Italien und Japan folgendes vereinbart : ARTIKEL 1 Japan anerkennt und respektiert die Führung Deutschlands und Italiens bei der Schaffung einer neuen Ordnung in Europa. ARTIKEL 2 Deutschland und Italien anerkennen und respektieren die Führung Japans bei der Schaffung einer neuen Ordnung im großost asiatischen Raum. ARTIKEL 3 Deutschland, Italien und Japan kommen überein, bei ihren Bemühungen auf der vorstehend angegebenen Grundlage zusammenzuarbeiten. Sie überneh­men ferner die Verpflichtung, sich mit allen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Mitteln gegenseitig zu unterstützen, falls einer der drei Vertrag­schließenden Teile von einer Macht angegriffen wird, die gegenwärtig nicht in den europäischen Krieg oder in den chinesisch-japanischen Konflikt verwickelt ist. ARTIKEL 4 Um den gegenwärtigen Pakt zuf Durchführung zu bringen, werden unver­züglich gemeinsame technische Kommissionen zusammentreten, deren Mitglieder von den Regierungen Deutschlands, Italiens und Japans zu ernennen sind. Képv. iromány, 1939-1944. VI. kötet. 3

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