Nemzetgyűlési irományok, 1922. XVII. kötet • 1000-1076. sz.

Irományszámok - 1922-1066. Törvényjavaslat az Ausztriával 1926. évi április hó 9-én kötött kereskedelmi pótegyezmény becikkelyezéséről

1066. szám. 365 Nummer des Tarifes Benennung der Waren Zollsatz in , Goldkronen für das Paar b) mit einer Fusslänge (von dem Ansätze der Schuhferse bis zur Schnabelspitze gerechnet) von weniger als 23 cm, doch mindestens 15 cm : aus 5. Turnschuhe, mit aut den Oberteil über­greifender vulkanisierter Gummisohle 0-90 657a Schaftstiefel mit besonders angebrachten Sohlen aus Stoffen aller Art, aus schwarzem oder naturfärbigem Leder für ein Jahreskontingent von 4000 Paar im Grenzverkehr über die im Schluss­protokoll genannten Zoll stellen ein­gehend : 1. mit einer Fusslänge (von dem Ansätze der Stiefelferse bis zur Schnabelspitze gerechnet) von mindestens 23 cm: 2-V 2-50 2. mit einer Fusslänge (von dem Ansätze der Stiefelferse bis zur Schnabelspitze gerechnet) von weniger als 23 cm: H 1-50 aus 661 Taschnerwaren : für 100 kg aus a) aus Vulkanfiberplatten 180' — aus c) aus Leder (mit Ausnahme von Lack­leder) : 1. im Stückgewichte von mehr als 5 kg 260 — 300 — t^aus Lackleder, sowie aus beliebigem Material mit Toilette-, Ess- und ähn­lichen Geräten, auch bloss zur Unter­bringung dieser Geräte eingerichtet: 1. eingerichtete Taschnerwaren im Stück­gewichte von mehr als 5 kg .... 450-— 550-—

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