Nemzetgyűlési irományok, 1922. XVII. kötet • 1000-1076. sz.

Irományszámok - 1922-1066. Törvényjavaslat az Ausztriával 1926. évi április hó 9-én kötött kereskedelmi pótegyezmény becikkelyezéséről

1066. szám. 351 Nummer des Tarifes St Benennung der Waren Zollsatz in Goldkronen für 100 kg a) gebleicht . 14'— 22 — c) gefärbt oder bedruckt 28 — d) gebleicht und merzerisiert oder lustriert 32-— e) gefärbt oder bedruckt und merzerisiert . 40-— Eisengarne . . . 50-— aus 551« 2 Baumwollgarn für den Kleinverkauf adjustiert in Aufmachungen mit einem Stückgewicht von mehr als 5 g, andere: Nähzwirn auf Holzspulen ... . . . 280-— aus 554 Feine Baumwollgewebe aus Garnen über Nr. ,50 englisch bis einschliesslich Nr. 100 englisch : b) gebleicht 325 — ** c) gefärbt 350-— d) bedruckt mit 1 bis 4 Farben oder mit 2 Farben bunt gewebt 425-— e) bedruckt mit 5 oder mehr Farben oder mit mehr als 2 Farben bunt gewebt . 455 — aus Anmer­kung 1 nach T. Nr. 558 Baumwollgewebe der T. Nrn. 554 b bis e im Stück merzerisiert oder ganz oder teil­weise aus merzerisiertem Garn hergestellt, unterliegen einem Zuschlag von . . . 20-— aus 570a, 1/ß Gewebe mit Leinenkette und Hanf- oder Jute­schuss ungemustert, roh, in der Kette und dem Schuss zusammen auf 1 Ge­viertzentimeter mit mehr als 20, doch höchstens 40 Fäden ........ 96 — aus 583 Kammgarne : b) roh, zweifach oder mehrfach : 1. bis Nr. 32 metrisch einschliesslich: bis Nr. 16 metrisch einschliesslich . . 70 —

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