Képviselőházi irományok, 1896. XX. kötet • 531-559., CLXXIV-CLXXV. sz.

Irományszámok - 1896-559. A közösügyi kiadásokhoz való hozzájárulási aránynhak ujból megáőllapitására 1898-ban kiküldött magyar országos bizottság irományai

559. szám. Désto grösser ist jedoch, zum aufrichtigen Bedauern der ungarischen Deputation, jené Meinungsverschiedenheit, welche bezüglich der Berechnungsbasis zwischen den beiden Deputa­tionen besteht. Die ungarische Deputation glaubte, einen Beweis ihrer Zuvorkommenheit zu liefern, als sie in ihrem Nuntium von 23. April d. J. — unter principieller Festhaltung an der bis­herigen Berechnungsbasis — die geehrte öster­reichische Deputation ersuchte, dieselbe mögé die auf der ungarischerseits proponirten Basis angestellte Berechnung bezüglich der Details einer Kritik unterziehen und jené Posten be­zeichnen, welche auf der einen und der anderen Seite in die Rechnung aufgenommen oder aus derselben hinweggelassen werden sollen. Die geehrte österreichische Deputation glaubt, diesen, unserer Ansicht nach, biliigen Wunsch nicht erfüllen zu können, weil, wie sie bebauptet, aus den im Jahre 1896 übermittelten Nuntien der ungarischen Deputation nicht ersichtlich sei, aus welchen Positionen die Beitragsquote damals berechnet wurde, daher auch die österreichische Deputation nicht in der Lage sei, in eine kri­tische Prüfung der einzelnen Positionen einzu­gehen. Diese Motivirung hat im Schosse der ungarischen Deputation einige Verwunderung erregt, weil dieselbe hierin die Thatsache voll­standig ignorirt sieht, dass in den ungarischen Nuntien vom Jáhre 1896, namentlich in jenem vom 25. April 1896 auf der von ungarischer Seite empfohlenen Basis nicht nur eine, sondern mehrere bezüglich der Details von einander verschiedene Berechnungen enthalten waren, daher die geehrte österreichische Deputation immerhin in der Lage gewesen ware, irgend eine dieser Berechnungen zum Ausgangspunkte zu nehmen und bezüglich der Details derselben ihre Antráge zu stellen. Die geehrte österreichische Deputation fin­det übrigens die von ungarischer Seite empfoh­lene Berechnungsbasis auch heute noch für ebensowenig annehmbar, wie zuvor, erklárt aber, ihrerseits nicht in der Lage zu sein, irgend­welche neue Vorschláge zu erstatten. Dessen­ungeachtet ist die geehrte Deputation béreit, in mündliche Verhandlungen einzutreten, in der Hoffnung, dass es vielleicht doch gelingen werde,

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