Képviselőházi irományok, 1896. XX. kötet • 531-559., CLXXIV-CLXXV. sz.

Irományszámok - 1896-559. A közösügyi kiadásokhoz való hozzájárulási aránynhak ujból megáőllapitására 1898-ban kiküldött magyar országos bizottság irományai

462 \ 559. szám. iheten nicht als • eine gutej noch als relativ beste bezeichnen, muss auch darauf hinweisen, dass die Quote vor 30, 20 und 10 Jahren nicht auf der gleichen Grundlage dureh beiderseitige Vereinbarung berechnet wurde. Sowohl 1867 als 1877 beruhte das schliesslich erzielte Ergebniss auf einem Compromiss zum Theile durch die Initiative und Vereinbarung der beiden Mi­nisterien, und vor 10 Jahren wurde nach langwierigen schriftlichen und mündlichen Ver­handlungen »von allén speciellen Berechnungen abgesehen und ohne Prájudiz für die Zukunft, die Aufrechterhaltung des zu Recht bestehenden Zustandes für weitere 10 Jahre in Vorschlag« gebracht. Da aus den in dem Jahre 1896 übermittel­ten Nuntien der geehrten ungarischen Deputa­tion nicht ersichtlich ist, auf welchen Positionen die Beitragsquote damals berechnet wurde, die vorgelegten Ergebnisse der Steuerleistung für das Jahr 1895 auch an dem Schlussergebnisse nicht viel ándern würden, wenn dieselbe Grund­lage bei der Berechnung festgehalten würde, so fehlt für die österreichische Deputation jeder Anhaltspunkt, in eine kritische Prüfung der von der ungarischen Deputation ermittelten Beitrags­leistung einzugehen und »jene Positionen zu bezeichnen, welche in die Rechnung aufgenom­men oder hinweggelassen werden sollen«, davon ganz abgesehen, dass die österreichische De­putation principiell seit jeher eine andere Basis für die Berechnung befürwortet hat und nament­lich bei den indirecten Steuern das Nettoertragniss in Betraeht gezogen und bei denselben jené Steuern ausgeschieden wissen wollte, welche nicht nach gleichen Grundsátzen eingehoben werden oder beidé Reichshalften ungleich be­lasten, ein Grundsatz, woran österreichischer­seits bei allén Verhandlungen seit 1867 fest­gehalten wurde. Ueberzeugt, dass die Verschiedenheit der bisher von beiden Seiten festgehaltenen Be­rechnungsgrundlage zu einem Einverstandnisse nicht führen dürfte, hat die österreichische De­putation in ihren Nuntien im Jahre 1896 einen anderen Schlüssel in Vorschlag gebracht, der von der ungarischen Deputation abgelehnt wurde, auch bei den mündlichen Verhandlungen angeregt*

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