Képviselőházi irományok, 1896. XX. kötet • 531-559., CLXXIV-CLXXV. sz.
Irományszámok - 1896-559. A közösügyi kiadásokhoz való hozzájárulási aránynhak ujból megáőllapitására 1898-ban kiküldött magyar országos bizottság irományai
462 \ 559. szám. iheten nicht als • eine gutej noch als relativ beste bezeichnen, muss auch darauf hinweisen, dass die Quote vor 30, 20 und 10 Jahren nicht auf der gleichen Grundlage dureh beiderseitige Vereinbarung berechnet wurde. Sowohl 1867 als 1877 beruhte das schliesslich erzielte Ergebniss auf einem Compromiss zum Theile durch die Initiative und Vereinbarung der beiden Ministerien, und vor 10 Jahren wurde nach langwierigen schriftlichen und mündlichen Verhandlungen »von allén speciellen Berechnungen abgesehen und ohne Prájudiz für die Zukunft, die Aufrechterhaltung des zu Recht bestehenden Zustandes für weitere 10 Jahre in Vorschlag« gebracht. Da aus den in dem Jahre 1896 übermittelten Nuntien der geehrten ungarischen Deputation nicht ersichtlich ist, auf welchen Positionen die Beitragsquote damals berechnet wurde, die vorgelegten Ergebnisse der Steuerleistung für das Jahr 1895 auch an dem Schlussergebnisse nicht viel ándern würden, wenn dieselbe Grundlage bei der Berechnung festgehalten würde, so fehlt für die österreichische Deputation jeder Anhaltspunkt, in eine kritische Prüfung der von der ungarischen Deputation ermittelten Beitragsleistung einzugehen und »jene Positionen zu bezeichnen, welche in die Rechnung aufgenommen oder hinweggelassen werden sollen«, davon ganz abgesehen, dass die österreichische Deputation principiell seit jeher eine andere Basis für die Berechnung befürwortet hat und namentlich bei den indirecten Steuern das Nettoertragniss in Betraeht gezogen und bei denselben jené Steuern ausgeschieden wissen wollte, welche nicht nach gleichen Grundsátzen eingehoben werden oder beidé Reichshalften ungleich belasten, ein Grundsatz, woran österreichischerseits bei allén Verhandlungen seit 1867 festgehalten wurde. Ueberzeugt, dass die Verschiedenheit der bisher von beiden Seiten festgehaltenen Berechnungsgrundlage zu einem Einverstandnisse nicht führen dürfte, hat die österreichische Deputation in ihren Nuntien im Jahre 1896 einen anderen Schlüssel in Vorschlag gebracht, der von der ungarischen Deputation abgelehnt wurde, auch bei den mündlichen Verhandlungen angeregt*