Képviselőházi irományok, 1887. XXXV. kötet • 1258-1267. sz.
Irományszámok - 1887-1258. 1892. évi III. törvényczikk, a német birodalommal 1891. évi deczember hó 6-án köptött kereskedelmi- és vámszerződés beczikkelyezéséről
Í8 12í 8. szám. Nummer des zur Zeit des Vertragsabschlusses gilti gen alig. deutschen] Zolltarifes Mark per 100 kj 13 aus a) b) c) 1. 3. aus d) e) aus f) aus g) Holzkohlen Holzborke und Gerberlohe . . Bau- und Nutzholz: M Roh oder lediglich in der Querrichtuug mit der Axt oder Sage bearbeitet odar bewaldrechtet, Fassdauben mit oder ohne Rinde; eichene In der Richtung der Langsachse beschlagen oder auf anderem Wege als durch Bewaldrechtung vorgearbeitet oder zerkleinert; Fassdauben, welche nicht unter 1 fallen; ungeschálte Korb weiden und Reifenstábe; Naben; Felgen und Speichen. . In der Richtung der Langsachse gesagt; nicht gehobelte Bretter; geságte Kanthölzer und andere Sage- und Schnittwaaren . Grobe, rohe, ungefárbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler- und blos gehobelte Holzwaaren und Wagnerarbeiten. mit Ausnahme der Möbel von Hartholz und der fournirten Möbel; geschálte Korbweiden; grobe Korbflechterwaaren. weder gefárbt, gebeizt, lackirt, polirt, noch gefirnisst Spangeflechte, ungefárbt Hornplatten und rohe blos geschnittene Knochenplattén .... Holz in geschnittenen Fournieren; unverleimte, ungebeizte Parquetbodentheile Hölzerne Möbel und Möbelbestandtheile, nicht unter d) und g) be griffen, auch in einzelnen Theilen in Verbindung mit unedlen Metallen, lohgarem Ledér, Glas, Steinen (mit Ausnahme der Edei- und Halbedelsteiue), Steinzeug. Fayence oder Porzellan; andere Tischler-, Drechsler- und Böttcherwaaren und Wagner arbeiten, welche gefárbt, gebeizt, lackirt, polirt. gefirnisst oder auch in einzelnen Theilen mit den vorbenannten Materialien verarbeitet sind; verleimte, auch fournierte Parquetbodeiitheile, uneingelegt; grobes, ungefárbtes Spielzeug . ..... Holzspulen, gefárbt Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitzarbeit), feine Korb üechterwaaren, sowie überhaupt allé unter d),e),f)\mdh) nicht begriffene Waaren aus vegetabilischen oder animalischen Schnitzstoffen mit Ausnahme von Schildpatt, Elfenbein, Perimutter, Bernstein, Gagat, und Jet; auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; Holzbronze Bronzirte, vergoldete oder versilberte Leisten und Rahmen; höl zernes Spielzeug mit Ausnahme des zu f) gehörigen, auch inj Verbindung mit anderen Materialien, soweit es dadurch nicht) unter Nr. 20 falit • . . . Spangepflechte, gefárbt; Möbel aus gebogenem Holz mit ornamen tirt gepressten Theilen und ornamentirt gepresste Möbelbestandtheile (dergleichen Sitzbretter u. s. w.) frei frei 0-20 oder 1 Festmeter 1-20 030 oder í Festmeter 1-80 080 oder 1 Festmeter 4-80 3'1-— 1-50 1053024-— 10 — Benennung der Gegenstande