Képviselőházi irományok, 1887. XXXIII. kötet • 1227-1242. sz.

Irományszámok - 1887-1240. Törvényjavaslat, a német birodalommal 1891. évi deczember hó 6-án kötött kereskedelmi- és vámszerződés beczikkelyezéséről

138 1240. szárri. Nmnmer des zur Zeit des Vertrags­abschrusses gilti ­gen alig. deutschen| Zolltarifes Mark per 100 kg. 13 aus a) b) c) 1. 3. aus d) e) aus f) aus g) Holzkohlen Holzborke und Gerberlohe Bau- und Nutzholz: Roh oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Ságé bearbeitet odar bewaldrechtet, mit oder ohne Rinde; eichene Fassdauben In der Richtung der Langsachse beschlagen oder auf anderem Wege als durch Bewaldrechtung vorgearbeitet oder zerkleinert Fassdauben, welche nicht unter 1 fallen; ungeschalte Korb weiden und Reifenstabe; Naben; Felgen und Speichen. . In der Richtung der Langsachse gesagt; nicht gehobelte Bretter; gesagte Kanthölzer und andere Sage- und Schnittwaaren . Grobe, rohe, ungefarbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler- und blos gehobelte Holzwaaren und Wagnerarbeiten, mit Ausnahme der Möbel von Hartholz und der fournirten Möbel; geschalte Korbweiden; grobe Korbflechterwaaren, weder gefarbt, gebeizt. lackirt, polirt, noch gefirnisst Spangeflechte, ungefarbt Hornplatten und rohe Mos geschnittene Knochenplattén .... Holz in geschnittenen Fournieren; unverleimte, ungebeizte Par­quetbodentheile Hölzerne Möbel und Möbelbestandtheile, nicht unter d) und g) be griffen, auch in einzelnen Theilen in Verbindung mit unedlen Metallen, lohgarem Ledér, Glas, Steinen (mit Ausnahme der Edei- und Halbedelsteiue), Steinzeug. Fayence oder Porzellan andere Tischler-, Drechsler- und Böttcherwaaren und Wagner­arbeiten, welche gefarbt, gebeizt, lackirt, polirt, gefirnisst oder auch in einzelnen Theilen mit den vorbenannlen Materialien verarbeitet sind; verleimte, auch fournierte Parquetbodentheile, uneingelegt; grobes, ungefarbtes Spielzeug ...... Holzspulen, gefarbt Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitzarbeit), feine Korb flechterwaaren, sowie überhaupt allé unter d),e),f)x\ndh) nicht begriffene Waaren aus vegetabilischen oder animalischén Schnitzstoffen mit Ausnahme von Schildpatt, Elfenbein, Perl mutter, Bernstein, Gagat, und Jet; auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; Holzbronze Bronzirte, vergoldete oder versilberte Leisten und Rahmen; höl zernes Spielzeug mit Ausnahme des zu f) gehörigen, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit es dadurch nicht) unter Nr. 20 falit • . . . Spangepflechte, gefarbt; Möbel aus gebogenem Holz mit ornamen tirt gepressten Theilen und ornamentirt gepresste Möbelbe­standtheile (dergleichen Sitzbretter u. s. w.) . . . . . frei frei 0-20 oder 1 Fest­meter 1-20 0-30 oder 1 Fest­meter 1-80 080 oder 1 Fest­meter 4­80 3'­1 — 1-50 10­5­30 — 24­10 — Benennung der Gegenstánde

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