Képviselőházi irományok, 1887. XXXII. kötet • 1224-1226. sz.

Irományszámok - 1887-1224. Törvényjavaslat, a német birodalommal 1891. évi deczember hó 6-án kötött kereskedelmi- és vámszerződés beczikkelyezéséről

iá mi. szám. Nnmmer des zur Zeit des Vertrags­abschlusses gilti ­gen alig. deutschen Zolltarifes 13 aus a) b) c) 1. 3. aus d) e) aus f) aus g) Holzkohlen , Holzborke und Gerberlohe Bau- und Nutzholz: Roh oder ledigüch in der Querrichtung mit der Axt oder Sage bearbeitet odar bewaldrechtet, mit oder ohne Rinde; eichene Fassdauben . . . . In der Richtung der Langsachse beschlagen oder auf anderem Wege als durch Bewaldrechtung vorgearbeitet oder zerkleinert; Fassdauben, welche nicht unter| 1 fallen; ungeschálte Korb­weiden und Reifenstabe; Naben; Felgen und Speichen. . . In der Richtung der Langsachse gesagt; nicht gehobelte Bretter; geságte Kanthölzer und andere Sage- und Schnittwaaren . Grobe, rohe, ungefarbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler- und blos gehobelte Holzwaaren und Wagnerarbeiten, mit Ausnahme der Möbel von Hartholz und der fournirten Möbel; geschalte Korbweiden; grobe Korbflechterwaaren, weder gefarbt, gebeizt, lackirt, polirt, noch gefirnisst Spangeflechte, ungefarbt Hornplatten und rohe blos geschnittene Knochenplatten . . . Holz in geschnittenen Fournieren; unverleimte, ungebeizte Par quetbodentheile Hölzerne Möbel und Möbelbestandtheile, nicht unter d) und g) be­griffen, auch in einzelnen Theilen in Verbindung mit unedlen Metallen, lohgarem Ledér, Glas, Steinen (mit Ausnahme der Edei- und Halbedelsteine), Steinzeug. Fayence oder Porzellan; andere Tischler-, Drechsler- und Böttcherwaaren und Wagner arbeiten welche gefarbt, gebeizt. lackirt. polirt, gefirnisst oder auch in einzelnen Theilen mit den vorbenannten Materialien verarbeitet sind; vcrleimte, auch fournierte Parquetbodentheile, uneingelegt; grobes, ungefárbtes Spielzeug Holzspnlen, gefarbt Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitzarbeit), feine Korb flechterwaaren, sowie überhaupt allé unter d) e)f) und h) nicht begriffene Waaren aus vegetabilischen oder animalischen Schnitzstoffen mit Ausnahme von Schildpatt, Elfenbein, Perl mutter, Bernstein, Gagat, und Jet; auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; Holzbronze Bronzirte, vergoldete oder versilberte Leisten und Rahmen; höl­zernes Spielzeug mit Ausnahme des zu f) gehörigen, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit es dadurch nicht unter Nr, 20 falit • . . . Spangepflechte, gefarbt; Möbel aus gebogenem Holz mit ornamen­tirt gepressten Theilen und ornamentirt gepresste Möbelbe­standtheile (dergleichen Sitzbretter u. s. w.) frei frei 0-20 oder 1 Fest­meter 1-20 0-30 oder 1 Fest­meter 1*80 0-80 oder 1 Fest­meter 4*80 3­1 — 1-50 10­5­30 — 24-— 10 — Benennung derGegenstande Mark per 100 kg.

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