Képviselőházi irományok, 1881. XXII. kötet • 875-910. sz.
Irományszámok - 1881-888. A fiumei ügyben kiküldött magyar országos bizottság jelentése
*» 114 888. szám. Utn jedoch Fiume auch rücksichtlich jener Gesetze, die seit der Wiederherstellung des legalen Zustandes in Ungarn geschaffen wurden, auf das Niveau der gesammten in Ungarn Geltung habenden Gesetzgebung zu bringen, ware eine von der ungarischen Regierung und dem Municipium Fiume zu beschíckende Enquete zu berufen, die eine Prüfung der seit dem erwáhnten Zeitpunkte geschaffenen Gesetze vorzunehmen, und rücksichtlich derén Anwendbarkeit für Fiume positive Vorschláge zu erstatten hatte. Allé jené Gesetze, derén Giltigkeit für Fiume ausgesprochen wird, sollen, nachdem das Municipium sowie bisher gehört, pro futuro auf authentische Weise in italienischer Sprache übersetzt werden. II. Verwaltung. Stadt und Gebiet Fiume regeit auf Grund der bestehenden Gesetze seine innere autonómé Administration durch mit der ungarischen Regierung vereinbartes Statut, welches als Gesetz zu inarticuliren wáre. III. Cultus. Die Cultusangelegenheiten in Fiume stehen unter der Oberleitung des ungarischen Ministers für Cultus und Unterricht. Es ware demnach auch das Fiumaner römisch-katholische Collegial-Capitel aus dem jetzigen Nexus mit der Diöcese Zengg-Modrusa herauszuscheiden und so wie beispielsweise das Pressburger Collegial-Capitel als selbststandiges Capitel zu organisiren und einer ungarischen Diöcese zuzuweisen, da nur dergestalt den aus der bisherigen Stellung des Fiumaner Capitels entspringenden Unzukömmlichkeiten definitív gesteuert werden könnte und es im Interessé eines dauernd guten Einvernehmens mit Croatien dringend geboten ist, allé unklaren Berührungspunkte aus dem Wege zu schaffen. — Diese Loslösung kann nicht besonderen Schwierigkeiten begegnen, da das Fiumaner Capitel im Jahre 1787, als es aus der Polaer Diöcese ausgeschieden wurde, blos der administrativen Ueberwachung des ZenggModruser Bischofs ad personam unterordnet worden ist, ohne je in eine dieser zwei Diöcesen einverleibt worden zu sein, es sich daher nicht um eine Aenderung von gesetzlich basirten jurisdictionellen Verháltnissen handelt. Die Ernennung der Domherren am Fiumaner Capitel sollte über Terna-Vorschlag des Patrons — das heisst des Municipiums Fiume — im Wege des Gouverneurs in der Weise zu geschehen, dass selbe durch Seine apóst. Majestat, unter Gegenzeichnung des kön. ung. Ministers für Cultus und Unterricht, erfolge. In analoger Weise ware eine Excindirung der griechisch-nicht-unirten Pfarre aus ihrem jetzigen Nexus zu veranlassen, sowie auch eine diesem Principe entsprechende Vorkehrung für allé übrigen recipirten Confessionen zu treffen. IV. Unterricht. Den Volksunterricht regeit das Municipium Fiume durch ein eigenes, im Geiste der bestehenden Landesgesetzgebung verfasstes und von der Regierung bestátigtes Statut. Allé in Fiume bestehenden Unterrichtsanstalten stehen ausschliesslich unter der obersten Leitung des kön. ung. Ministers für Cultus und Unterricht. V. Rechtssprechung. Nachdem auf Grund des erfolgten Ausgleiches (G.-A. XXX: 1868) die Justizpftege in See- und Handelsangelegenheiten zwischen Ungarn und Croatien gemeinsam ist, so wird — wie allé Factoren der Regnicolar-Deputation vom Jahre 1869 es beantragten — in Fiume ein Gerichtshof erster. und zweiter Instanz für die Entscheidung in diesen Angelegenheiten errichtet, in welchem Falle diese beiden Gerichíshöfe auch die Judicatur in Civil- und strafrechtlichen Angelegenheiten für die Stadt und Gebiet Fiume zu besorgen hatten, wahrend die kön. ung. Curie wie auch gegenwartig in allén der Judicatur der Fiumaner Gerichtshöfe unterstehenden Angelegenheiten als III. (dritte) Instanz fungiren soll. Folgerichtig musste es von einer weiteren Belassung von speciell für Fiume ernannten Richtern bei der kön, ung. Tafel und Curie sein Abkommen finden. Wir glauben mit den vorstehenden Punctationen die uns gestellte Aufgabe in möglichst gedrángter Fassung gelöst zu habén, ohne dieselbe durch Details, die ohnedem Gegenstand specieller Berathungen sein müssten, zu belasten. Giovanni Oiotta m. p. J>r. Nieoló Gelletich m. p, JFrederico Thierry tn. p. Mugenio Terzi m. p.