Képviselőházi irományok, 1881. XXII. kötet • 875-910. sz.

Irományszámok - 1881-888. A fiumei ügyben kiküldött magyar országos bizottság jelentése

'+ 888. szám. 113 2-ik melléklet a IV. számú jegyzőkönyvhez. §eehrte <§egnicolar-<§ommission! Die Regnicolar-Deputation von Fiume hat Einsicht in allé Denkschriften genommen, welche sich auf jené Verhandlungen beziehen, die im Jahre 1869 im Sinne des Gesetzartikels XXX: 1868 gepflogen wurden, um hinsichtlich der besonderen Autonomie Fiuíne's als abgesondertes, an die ungarische Krone gefügtes Gebiet, sowie einiger einschlagigen Detailfragen in legislativer und administrativer Beziehung, die Einigung zu erzielen. Indem die gefertigte Deputation an die Aufgabe gegangen ist, welche ihr in der am 21-ten dieses Monates abgehaltenen ersten Sitzung der geehrten Regnicolar-Commission gestellt wurde, sich zu erklaren: ob dieselbe an den im Protokolle vom 21-ten December 1869 zwischen der damaligen ungarischen und Fiumaner Deputation vereinbarten Grundsatze noch festhalte, oder an denselben, nach den in den letzten 14 Jahren gemachten Erfahrungen, Aenderungen vorzunehmen findet, hat sie beschlossen, in der Form einer Punctation die Principien zusammenzufassen, derén Annahme und Feststellung sie empfiehlt. Aus der Vergleichung dieser Punctation mit dem Inhalte des vorerwahnten Protocolles, wird sich von selbst ergeben, in wie weit von dieser Seite Modificationen an dem letzteren als nothwendig er­achtet werden. Bei Formulirung ihrer Antrage ist die gefertigte Deputation von der Erwagung jener Momente ausgegangen, welche nach ihrem Dafürhalten ins Auge zu fassen sind, damit die Regelung der in Rede stehenden Angelegenheit in solcher Weise erfolge, dass — ohne der Eigenart und den Rechten Fiume's Eintrag zu thun — dieselbe mit den bestehenden staatlichen Einrichtungen harmoniren und insbesondere den, auf den überseeischen Handel der Lander der ungarischen Krone abzielenden wirthschaftlichen Zwecken, Rechnung tragen könne, derén Erreichung vorwiegend massgebend war, als die glorreiche Kaiserin und Königin Maria Theresia Sich veranlasst fand, Fiume aus Ihren Erblandern auszuscbeiden und dem Königreiche Ungarn einzuverleiben. Die Deputation hat überdies hierbei die Erfahrungen zu Rathe gezogen, welche das nun vier­zehn Jahre dauernde Provisorium in der Organisation der Verwaltung Fiume's geliefert hat, wáhrend welcher verhaltnissmassig kurzen Spanne Zeit dieser Platz aus der tiefsten Verlassenheit, auf den Weg der commerciellen Prosperitát geführt wurde, auf welchem auch er schon jetzt einen nicht unbe­tráchtlichen Grad der Blüthe derart erreicht hat, dass derselbe zu einem der wichtigsten Factoren geworden ist, mit welchem die Volkswirthschaft unseres gemeinschaftlichen Vaterlandes nunmehr mit Vortheil rechnet. • Die Punctation ist die nachfolgende: I. Legislatur. Nachdem Fiume und sein Gebiet im Sinne des Gesetzartikels V vom Jahre 1848 im ungarischen Oberhause durch den Gouverneur von Fiume und im Unterhause durch einen Deputirten vertreten ist, daher de facto ausschliesslich im Rahmen der ungarischen Gesetzgebung steht, so hatten wir rück­sichtlich der Legislatur nur den Wunsch auszusprechen, dass so lange, bís im gesetzlichen Wege für Ungarn ein Civilcodex geschaffen wird, das österreichische bürgerliche Gesetzbuch in Fiume wie bisher in Geltung bleibe. KÉPVH. IROMÁNY. 1881—84. XXII. KÖTET. 15

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