Képviselőházi irományok, 1881. XXII. kötet • 875-910. sz.
Irományszámok - 1881-888. A fiumei ügyben kiküldött magyar országos bizottság jelentése
888. síim. 111 Dieser Regnicolar -Ausschuss stellt sich, — dem durch die vorerwahnte Proposition beiden Land* tagén ertheilten wohlwollenden Rathe der erhabenen Krone folgend, und allé historischen Abhandlungen, und hieraus entspringenden Consequenzen ausser Acht lassend — umsomehr auf die Basis dieses allerhöchsten Rescriptes, als es die vollste Wahrheit ist, dass durch einen, im parlamentarischen Lében ungewöhnlichen Vorgang, gerade dieses allerhöchste Rescript, und nicht der Text selbst des §. 66 des Ausgleichsgesetzes (Gesetz-Art. I., ung. Ges-Art. XXX: 1868) der constitutionellen Verhandlung und Abstimmung des Landtages der Königreiche Dalmatien, Croatien und Slavonien unterzogen wurde, so dass der erwahnte §. 66 — über das Verhaltniss der Stadt Fiume — seine Gesetzeskraft nur von der verfassungsmassigen Verhandlung und gesetzlichen Annahme des allerhöchsten Rescriptes vom 8. November desselben Jahres, in der Sitzung des Landtages der Königreiche Dalmatien, Croatien und Slavonien, ableitet. Durch die Annahme des vermittelnden Antrages im allerhöchsten Rescripte vom 8. November 1868 nahm der ungarische Reichs- und der croatische Landtag vorerst jené Bestimmung des Diplomes der Königin Maria TeresiaseligenAngedenkens, und des auf demselben fussenden Gesetz-Artikels IV: 1807. an: >dass die Handelsstadt Fiume mit dem zugehörigen Bezirke, auch fernerhin als ein besonderer, der ungarischen Krone zugehöriger Körper (separatum sacrae regni coronae adnexum corpus) zu betrachten, und in jeder Beziehung demgemass zu verwalten sei«, — ferner, dass die, vom croatischen Landtage in seiner Sitzung vom 24. September 1868, vom ungarischen Reichstage in der Sitzung vom 28. September, dem Königreiche Ungarn, und den Königreichen Dalmatien, Croatien und Slavonien als gemeinsam anerkannten Angelegenheiten, auch der Stadt Fiume mit ihrem Hafen und Bezirke gemeinsam sein, alsó bezüglich der Legislative in die Competenz des gemeinsamen ungarisch-croatischen Landtages, und bezüglich der Executive in den Wirkungskreis des gemeinsamen ungarisch-croatischen Ministerium fallen sollen; schliesslich, dass der unter diesen Bedingungen bereits vereinbarte und angenommene Ausgleich durch die königliche Sanction bestatigt, das heisst, einerseits der Staatsverband sammtlicher Lánder der ungarischen Krone, anderseits die autonómé Stellung der Königreiche Dalmatien, Croatien, Slavonien gesichert werde, jedoch die Lösung der streitigen Frage, ob bezüglich der durch das Ausgleichsgesetz der autonómén Legislation und Administration der Königreiche Dalmatien, Croatien und Slavonien zugewiesenen Angelegenheiten das Königreich Ungarn oder die Königreiche Dalmatien, Croatien und Slavonien die Legislative und Executive betreff Fiume ausüben werden, das heisst: die Lösung der streitigen Frage über das territoriale Recht auf die Stadt Fiume im engeren Sinne, werde freundschaftlichen Verhandlungen und dem Einversíandnisse zweier neuer Regnicolar - Deputationen vorbehalten, die unter Mitwirkung der Vertreter Fiume's einen Modus zu finden hStten, wodurch auch dieses letzte Hinderniss des vollstandigen * Einvernehmens aus dem Wege geschafft würde. Das ohne Zweifel unter entscheidender Einflussnahme der ungarischen KronrSthe, — weit mehr, als der croatischen Regierungsmanner jener Zeit — entworfene und verfasste vermittelnde allerhöchste Rescript vom 8. November 1868, ladet den croatischen Landtag ein, darauf einzugehen, dass die gemeinsamen Angelegenheiten auch für Fiume als gemeinsam anerkannt werden, dass die Stadt Fiume ein besonderer, der heiligen ungarischen Krone, —' alsó sammtlichen Landern der ungarischen Krone — adnexer Körper sei, spricht sich jedoch nicht aus, weder dass Fiume unmittelbar, sei es dem Königreiche Ungarn — wie dies der Reichstag in seiner Sitzung vom 28. September 1868 seiner Regierung aufgetragen hatte — noch den Königreichen Dalmatien, Croatien, Slavonien — wie dies der croatische Landtag in seiner Adresse vom 26. September desselben Jahres von der erhabenen Krone allerunterthanigst erbeten hatte — einverleibt werde; — denn hatte sich das allerhöchste Rescript in dem einen oder andern Sinne ausgesprochen, so hatte es nicht die Aufgabe wohlwollender Vermittlung gelöst, sondern schon eine Entscheidung gefallt, auf welche dann entweder der ungarische Reichstag, oder der croatische Landtag nicht eingegangen ware, und es hatte sodann auch dem Ausgleichsgesetze die Sanction nicht ertheilt werden können. Und beseelt von demselben Geiste, mit welchem er das allerhöchste Rescript annahm, wáhlte der Landtag schon am nachstfolgenden Tagé, in seiner Sitzung vom 19. November, behufs Lösung der Fiumaner Frage einen Regnicolar-Ausschuss, welcher, obwohl ohne Mandat, jedoch den Sinn des allerhöchsten Rescriptes kehnend, und bewusst der rechtlichen Anschauung und Abstimmung des Landtages, sich, als er mit dem gleichen ungarischen Ausschuss in Verhandlung trat, um zur Regelung des Verhaltnisses der Stadt Fiume auf eine, allé Theile befriedigende Art beizutragen, — auf jenen Rechtsstandpunkt stellte, von welchem noch kein croatischer Landtag auch nur um einen Zoli abgewichen