Képviselőházi irományok, 1875. XXIV. kötet • 801. sz.

Irományszámok - 1875-801. A magyar királyi ministerium előterjesztése, a közös-ügyi kiadások hozzájárulási arányának ujból megállapitására kiküldött magyar országos bizottság jelentése tárgyában

801. szám. 185 zulássig von einer Annahme des einen Theiles bei einer Ablehnung eines anderen Theiles dieses Antrages zu sprechen. Vom österreichischen Subcomitó wurde dieser Standpunkt der österreichi­schen Deputation dem geehrten ungarischen Subcomité auoh in ganz bestimmter und unzwei­deutiger Weise mitgetheilt. Wenn schliesslioh die geehrte ungarische Eegnicolardeputation erklárt ihre Thátigkeit vorláufig zu suspendiren so nimmt die Deputation diese Mittheilung soweit die Suspension mit der Vertagung des ungarischen Eeichsrathes begründet wird,. lediglich zur Kenntniss. Die Suspension wird aber auch damit begründet, dass für eine Fortsetzung der Verhand­lung mit der österreichischen Deputation derzeit weder eine Basis noch ein Gegenstand vorhan­den ist und die Erklarung beigefügt, dass die geehrte ungarische Eegnicolardeputation ihre Thátig­keit erst nach Ablauf der Ferién wieder aufnehmen werde, nun dann für den Fali als bis dahin die ö.^terreichische Deputation irgend einen annehmbaren Vorschlag zur Beseitigung der für Ungarn aus dem bisherigen Bestitutions-System" resultirenden Scháden machen sollte, über diesen G-egen­stand die Verhandlung mit der österreichischen Deputation fortzusetzen. Diess veranlasst die Deputation ihrer Anschauung hierüber in folgenden Bemerkungen Ausdruck.zu gebén. Die Deputation hatte sich in ihrer letzten Erklarung auf den Standpunkt des status quo gestellt, wie selber durch die Vereinbarungen des Jahres 1867 im Wege eines Gompromisses festgesetzt wurde. Diese Entstehungsart lásst es als schlechterdings unzulássig erscheinen die Wirkungen einzelner Bestimmungen isolirt und ohne Eücksicht auf die Vortheile und Nachtheile, welche aus der G-esammtheit der Abmachungen für beidé Theile hervorgehen in Betracht zu ziehen und als ungerecht zu bezeichnen. Gleichzeitig hatte die Deputation in jenem Stádium der Ver­handlung diesem status quo als die áusserste Gráhze bezeichnet über welche hinaus eine Belastung der diesseitigen Eeichshálfte in keinem Falle übernommen werden könne. Die Deputation ist demnach ihrerseits nicht in der Lage weitere Vorschláge zu machen und wird Falls nicht die geehrte ungarische Eegnicolardeputation, nach dem Zusammentritte des ungarischen Eeichstages ihrer neuen Propositionen entgegen bringt, den Zeitpunkt als gekommen ansehen mit welchem sie ihrer Pflicht gemáss dem österreichischen Eeichsrathe die in ihren ersten zwei Nuntien entwickelten und begründeten Vorschláge zur Schlussfassung vorzulegen habén wird. Wien am 7. Juli 1877. Walterskirclien, m. p. Gr. Rudolf Wrbna, m. p. Schriftführer. Obmann.

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