Képviselőházi irományok, 1875. IX. kötet • 372. sz.
Irományszámok - 1875-372. Folytatása a büntetőtörvénykönyv indokolásának
372. szám. " 99 Art. 52. La tentative de crime est punie de la peine immédiatement inféreure a celle du crime mérne, confermément aux articles 80 et 81. Art. 53. La loi détermine, dans quels cas et de quelles peines sönt punies les tentatives de délits. Zürichi btk. DRITTER TITEL. Versuch. §. 34. Handlungen, durch welche die Ausführung eines beabsichtigten Verbrechens oder Vergehens angefangen, aber nicht vollendet worden ist, sind als Versuch desselben zu bestrafen. §. 35. Der Versuch wird gelinder bestraft, als das vollendete Verbrechen, und der Richter kann unter das Minimum der für dasselbe festgesetzten Strafe herabgehen, sowié auch eine miidere Strafart wáhlen. Bei der Ausmessung der Strafe hat der Richter zu berücksichtigen, in wie weit die Versuohshandlung sich der Vollendung des Verbrechens genáhert, und welcher Einfluss der Wille des Tháters auf die Nichtvollendung ausgeübt habé. §. 36. Ist der Tháter aus eigenem Antriebe und nicht in Eolge áusserer, von seinem Willen unabhángiger Umstánde von einem angefangenen Verbrechen abgestanden, so soll in der Regei gánzliche Straflosigkeit eintreten." Osztrák btk. javas- Versuch. lat. §. 18. Zu einem Verbrechen oder Vergehen ist nicht erforderlich, dass es vollbracht wurde. Auch derjenige, welcher die dafür erklárte Handlung nur versucht hat, ist des Verbrechens oder Vergehens schuldig, sobald er den Vorsatz, es zu verüben, durch eine Handlung an den Tag gelegt hat, welche einen Anfang der Ausführung desselben enthált, die Vollbringung des Verbrechens oder Vergehens aber nur wegen Unvermögen, wegen Dazwischenkunft eines fremden Hindernisses oder durch Zufall unterblieben ist. Es sind daher allé von dem Gesetze in Betreff eines Verbrechens oder Vergehens gegebenen Bestimmungan, in soweit nicht insbesonders etwas Abweichendes angeordnet wird, auch auf den Versuch desselben anzuwenden. Die Strafe des Versuches richtet sich, insofern nicht im besonderen Theile anders bestimmt wird, nach derjenigen Strafe, mit welcher das bei dem Versuche beabsichtigte Verbrechen oder Vergehen bedroht ist, in der Art, dass ihr Höchstmass drei Viertheile des Höchstmasses dieser Strafe, ihr niederstes Mass die Hálfte des niedersten Masses der letzteren betrágt. Olasz btk. javaslat. OAPO n. Del reato tentato et del reato mancato. „Art. 71. Chiunque ha manifestato la intenzione di commetterun reato con atti di esecuzione i quali furono interotti e non giunsero a consumarlo per circonstanze fortuite e indipendenti dalia sua volontá, é colpevole di reato tentato» ed é punito con la pena del reato consumato, diminuita da due a ret gradi. 13*