Képviselőházi irományok, 1872. IX. kötet • 478-534. sz.

Irományszámok - 1872-516. Pótjelentés a keleti vasut ügyének állásáról

516. SZÁM. 241 Fünftens: Nimmt die ung- Ostbahngesellschaft dieses Offert mit Zustimmung der k. ung. Regierung an und effectuirt das Vorschuss-Consortium auch für den Verkauf der 25 Millionen Prioritaten eine Provision von 1 X / 3 °/Q, ein ein drittel Percent. Auch hiebei gebührt von dem tiber den offerirten Betrag etwa zu erzielenden Mehrerlöse die Hálfte der ung. Ostbahngesellschaft. Sechstens: Sollte die ung. Ostbahn-Gesellschaft das hinsichtlich der 25 Millionen durch das Vorschuss­Consortium gemass des Punktes 4) zu stellende Offert innerhalb fünf 5 Tagén nicht annehmen, oder Sollte die königl. ung. Regierung dem Verkaufe nicht beistimmen, so hat die ung. Ostbahngesellschaft oder die andere, welehe nicht zugestimmt hat, den damals noch aushaftenden Rest der Schuld der Ostbahngesellschaft an das Vorschuss-Consortium, gegen Rückempfang der damals noch bei dem Vorschuss-Consortium erliegenden Prioritaten binuen vierzehn 14 Tagén zu bezahlen. Siebentens: Durch die vorstehende Vereinbarung sollen selbstverstándlich die dem Consortium zuste­henden vertragsmassigen und gesetzlichen Rechte rücksichtlich der Geltendmachung der am 31. De­zember 1. J. aushaftenden Schuldforderung des Vorschuss-Consortiums an die ung. Ostbahn in keiner Weise alterirt werden. Ung. Ostbahn : Nikolaus Bar. Vay m. p. G. Bocskay m. p. lm Namen des Vorschuss-Consortiums Franco-österreichische Bank: Dr. Steiner m. p. Reich m. p. Genehmigt im Namen der kön. ung. Regierung mit dem Bemerken, dass die 70% Nettó im 1. und 4. Absatze so zu verstehen sind, dass der Ostbahngesellschaft in allén Fallen die 70°/ 0 Nettó zukommen und die lVVVo nicht zur Last der Gesellschaft fallen können. Sollen die Titres höher, als mit 70% verwerthet werden, dann werden von dem Mehrbetrage die 1V3% zu Gunsten des Vorschuss-Consortiums vorweggenommen und das Verbleibende wird zwischen dem Vorschuss­Consortium und Ostbahngesellschaft zu gleichen Theilen getheilt. Budapest, am 29. Juni 1873. Kerkapoly m. p. Tisza Lajos m. p. A másolat hiteléül: Bozóky István, s. h. aligazgató. KBPVH. IKOMÁNT. 1872—75. IX. 31

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