Képviselőházi irományok, 1872. IX. kötet • 478-534. sz.

Irományszámok - 1872-516. Pótjelentés a keleti vasut ügyének állásáról

516. SZÁM. 171 „ 1. , 1878 21/2 • , 1. , 1878 2V2 . 1. f 1879 2V2 , , 1. „ 1879 3 Zusammen 40 Millionen Gulden österr. Wáhr. • ' ' ! . §• 5. Um dem Wunsche Euerer Excellenz zu entsprechen, stellt das Consortium den Actionaren der ung. Ostbahn frei bis 15. Juli 1873 sich zu erkláren, ob sie statt Fr. 130 baar für je eine auszufolgende Actie, anderthalb Staats-Eisenbahnlose im Nominalwerthe von österr. Wáhr. Fr. 150 in Silber in Empfang nehmen wollen. Mit Ablauf dieses Termines jedoch erlischt dieses den Actio­naren Seitens des Consortiums eingeráumte Optionsrecht. Die von dem Consortium auf diese Weise eingelösten Ostbahnactien werden von der kön. ung. Eegierung mit österr. Wáhr.. Fr. 130 das sind Hundert dreissig Gulden österr. Wahr. pr. Stück an Zahlungsstatt angenommen. §. 6. Die gegen Fr. 15,200.000 gegenwartig bei dem Consortium verpfándeten Zwanzig Millionen Second-Prioritaten der kön. ung. Ostbahngesellschaft nimmt diese von dem Consortium gegen Ver­gütung der bedungenen 7% Zinsen und 5% pr. Provision zurück. Damit die Ostbahngesellschaft zur Beschlussfassung über die Zurücknahme dieser Second­Prioritaten zu vorstehenden Bedingungen Zeit habé, verlangert das unterfertigte Consortium die Options­frist für die Ostbahn-Gesellschaft von dem im betreffenden Vertragé festgesetzten Termine bis inclusive 16. Márz. §• 7. Bei Abschluss dieses Uebereinkommens notifizirt der Staat die sammtlichen 500.000 Num­mern der zu creirenden 500.000 Lose dem Consortium, welchem vom Tagé des Inkrafttretens dieses Uebereinkommens die entfallenden Treffer angehören. §• 8. Auf Grund der im §. 6 festgestellten Rücknahme der Second-Prioritaten disponibel wer­denden Staatsgarantie für ein Capital von 20,000.000 sammt Amortisationsquote, creirt der Staat auf den gleichen Nominalbetrag mit 5°/ 0 in Silber verzinsliche, in circa 86 Jahren amortisirbare Pfandbriefe der kön. ung. östlichen Staatsbahn, derén staatliche Verzinsung sofőrt bei der Emissíon in Kraft tritt, und welche überdies auf die im §. ], 2 dieses unseres ergebenen Offertes bezeichneten neu zu erbauenden Strecken in erster Reihe und auf die gegenwártigen Linien der Ostbahn in zweiter Reihe intabulirt •werden sollen. §• 9. Die in den vorstehenden §. 8. creirten Pfandbriefe im Nominalbetrage von Zwanzig Millio­nen Gulden nimmt das Consortium fix zum Course von 77% das ist: sieben und siebenzig Percent in Silber, wobei es den über diesen Cours zu erzielenden Reingewinn mit der kön. ung. Regierung im Verháltnisse von 1 /$ f ur die kön. ung. Regierung zu ' 2 /s für das Consortium theilt. Der Erlös aus diesen Zwanzig Millionen Pfandbriefen wird in erster Reihe zur Tilgung der bei der kön. ung. Ostbahngesellschaft ausstehenden Vorschusses des Consortiums von österr. Wáhr. Fr. 15,200.000 sammt Zinsen und Provision verwendet. Bei Uebernahme dieser Pfandbriefe findet die bezügliche Ábrechnung mit dem h. k. ung. Finanzministerium statt, wobei die entfallende Differenz rpo oder contra baar beglichen wird. 22.,

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