Képviselőházi irományok, 1872. VIII. kötet • 463-477. sz.

Irományszámok - 1872-475. A közmunka és közlekedési- és pénzügyi ministerek együttes jelentése a keleti vasut ügyének állásáról

475. SZÁM. 229 des in Aussicht stehenden Bedarfes in einem abgesonderten, beiderseits gefertigten und einen ergan­zenden Bestandtheil dieses Vertrages bildenden Praliminare ausgewisen erscheinen. Da es indessen im gemeinsamen Interessé beidé Contrahenten liegt, den Ausbau der Bahn mit möglichster geringen Inanspruchnahme von Baarmitteln zu Ende zu führen, so verpflichtet sich der Verwaltungsrath der ungarischen Ostbahn-Gesellschaft an keiner Sub-Unternehmer oder Lieferan­ten irgend einen jener Betrage, welche kontractmassig als Rücklasse in ihren Hánden . zu verbleiben habén vor Ablauf der in den bezüglichen Vertragén bestimmten Termine und Erfüllung der darin sti­pulirten Leistungen auszufolgen. •'.*.-. Dasselbe hat von etwa zugestandenen Aufzahlungen zu gelten, welche immer erst nach beendeter Leistung zu liquidiren sind. ARTIKEL II. Die Auszahlungen an die ungarische Ostbahn-Gesellschaft werden loco "Wien bei der franco­ősterreiceischen Bank gegen Empfangsbestatigungen der ungarischen Ostbahn geleistet. ARTIKLE III. Die ungarische Ostbahn-Gesellschaft haftet dafür, dass den vollstandigen Ausbaue und der giinzlichen Inbetriebsetzung der ungarischen Ostbahn die aufmerksamste Kontrolié zugewendet, und dafür Sorge getragen werde, dass die von den Bankén ausgefolgten Betrage ausschliesslich zu den in oberwahnten Praliminaren ausgewiesenen Zwecken verwendet werden. ARTIKEL IV. Die sammtlichen Darlehensbetrage sind mit 7% pro anno und zwar ohne Berichtigung einer besonderen Provision in der "Weise zu verzinsen, dass die Verzinsung erst mit dem Tagé der faktisch erfolgten Auszahlungen an die ungarische Ostbahn beginnt und für die Verrechnung ein Conto-Corrent mit der franco-österreichischen Bank etablirt wird. ARTIKEL V Das gesammte Darlehen sammt Zinsen ist Seitens der ungarischen Ostbahn-Gesellschaft am 30. Juni 1873 loco Wien zurückzustellen. ARTIKEL VI. Die ungarische Ostbahn verkauft unter einem den genannten Bankén 19,998.000 Gulden hominal 5%-ige in Silber verzinsliche steuerfreie Obligationen der ungarischen Ostbahn zu dem Course von 77 in Banknoten für je fl. 100 nominal Silber. Nachdem die Generalversammlung der ungarischen Ostbahn vom 3. Juni 1872 den Verwal­tungsrath zur Aufnahme eines Darlehens nöthigenfalls auch zu Lasten der Aktionare bevoUmachtiget lat, wird hiemit bedungen und beziehungsweise die Verpílichtung übernommen, dass diese Obligationen bezüglich der Verzinsung, Amortisation und aller andern Rechtsvortheile den bisher emittirten Priori-

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