Képviselőházi irományok, 1869. III. kötet • 241-347. sz.

Irományszámok - 1869-263. A fiumei kérdés ügyében kiküldött magyar bizottság jelentése az országgyüléshez

263. SZÁM. 81 Legislative an ; es ist sonach eine Anregung darüber in der Verhandiung der Fiumaner Frage überííüíssig, indem das positive Gesetz schon entschieden hat. ad pwnkt 6. Die Vertretung Fiumes am gemeinschaftlichen Reichstage fechten die kroátischen Deputirten nicht an, fordern aber derén Concurrenz im autonómén kroátischen Landtage, und zwar zur Schaffung der justiz-politischen und Cultus-G-esetze, weil Croatien den Verband mit Fiume in erster Linie in der gemeinschaftlichen Justiz, sodann in der Überwachung des Unterrichtes und in der Einheitlichkeit der autonómén Gresetzgebung überhaupt flndet. ad punkt 7. Die Gesetzes Vorschlage und Statuten für Fiume gehören, so férne es sich um ge­meinsame Angelegenheiten handelt zweifellos den Centrum an. Bezüglich der autonómén Angelegenheiten wird eine Vereinbarung erst erweisen , wie und in welchem Wege in den autonómén Angelegenheiten Statuten geschaffen, und Gesetzvorschláge eingebracht werden sollen. ad punct 8. Sofern es sich um die Gesetzvorschláge handelt, die in den Bereich der gemein­schaftlichen Angelegenheiten gehören, so hat man gegen punct 8 keinen Einwand. ad punct 9. Dieser Punkt enthalt den Vorschlag zur provisorial-Verfügung für Fiume bi.shin, als auf Grund einer Vereinbarung, die entsprechende Durchführung vollzogen wurde. Der Schwerpunct des beantragten Interims liegc darin, dass der Central-Reichstag in Bezúg auf Fiume und die übrige Seeküste pto. der gemeinschaftlichen Angelegenheiten, pto. aber der autonómén An­gelegeiten für die Justiz blos in Bezúg auf Fiume und seinen Bezirk, die Gesetze und das Verfahren be­stiáimén soll: In dieser Schrift ist die Demarcations-Linie sattsam erörtert, welche die kroátischen Deputirten zwischen den gemeinschaftlichen und den autonómén Angelegenheiten zieheu zu müssen glauben, und weil sie die autonómén Angelegenheiten — mit Vorbehalt einer Einigung — für sich vindiciren, so dürfen sie auch keinen Interim zustimmen, das dem §. 47. des Ausgleichsgesetzes zuwiderlauft. Hiernach können zwei Falle entstehen: 1. Die Zusammengetretenen 3 Faktorén einigen sich, — oder 2. sie einigen sich nicht. Im ersten Falle wird sich die Frist des Interims auf ein Minimum reduziren, und die kroáti­schen Deputirten glauben, dass man in diesem Falle die Übergangs-Dispositionen mit voller Beruhigung der Central-Regierung überlassen könne, welche mit der kroátischen Regierung und dem zukünftigen Gou­verneur Fiume's, den Űbergangsmodus stabiiiren und realisiren wird. Im zweiten Falle, wenn namlich keine Einigung stattfande, so concentrirt sich die Anschauung der kroátischen Deputirten im Nachstehenden : Selbst der oberflachlichste Einblick in den gegenwartigen Status Fiume's, gibt die Überzeugiuig, dass er dem Staate nachtheilig, den Interessen Fiumes's abtraglich, Ungarn und Croatien höchst missliebig ist, und dass die weitere Aufrechthaltung dieses Status die Möglichkeit einer seinerzeitigen freimdschaftli­chen Austragung der Fiumaner Frage, immer weiter zurückdrangt: es wolle daher Seitens der beiderseiti­gen Landtage Sr. k. und k. apostolische Majestat gebeten werden, ein ProYisorium aufzustellen, demgemass a) bis zur definitíven Austragung der Fiumaner Frage die gemeinschaftlichen Angelegenheiten für Fiume, der Central-Regierung in Pest, und die autonómén Angelegenheiten, der Landesregierung in Agram unter­stehen sollen, b) der Gouverneur für Fiume und seinem Distrikt ernannt werde, dessen Wirkungskreis sich nur auf die ihm übertragenen gemeinschaftlichen Angelegenheiten, sodann auf das Forum des Seerechtes für die Stadt Fiume, und derén Bezirk erstrecken solle; c) dass unter allén Umstanden der kön. Commissar in Fiume seiner Funktion ohne Verzug ent­bunden und ein Obergespan für dieses Comitat ernannt werde. Sollte dieses Provisorium nicht annehmbar erscheinen, so würden die kroátischen Deputirten als letzten Hort für die Aussicht auf eine freundsehaftliche Austragung der Fiumaner Frage, Seine k. u. k. apóst. KÉPVH. IROMÁNY. 1869/71. II. 11

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