Felsőházi irományok, 1927. VII. kötet • 172-234. sz.
Irományszámok - 1927-179
179. szám. 27 Artikel I. Die Anlage A (zum österreichischen Zolltarif) des Znsatzabkommens vom 9. April 1926 wird, wie folgt, abgeändert: a) Gestrichen werden: s Nummer des "Rpnminnncr der Warp Zollsatz in Tarifes Benennung der ware Goldkronen aus 31 aus 52 aus 55 73 aus 96 aus c) Mehl und andere Müllereierzeugnisse aus Mais a) Schlachtvieh ......... c) Jungvieh . . . . , . . d) Kälber Schweine im Gewicht: c) über 40 kg bis 110 kg . . . . . Margarine Fleisch: a) frisch: 1. Schweinefleisch ......... Schweine geschlachtet und geputzt, in ganzen Stücken im Gewichte über 90 kg oder in Hälften im Gewichte über 45 kg für 100 kg 1-50 5 — für ein Stück 15-~ 4'für 100 kg 9.— frei 12^ 6 — b) Abgeändert werden. Nummer des Tarifes Benennung der Ware Zollsatz in Goldkronen aus 5 aus 28 30a) Gemahlener Paprika Hirse .',/•',. . . . Bohnen . . für 100 kg 25 — 1-50 1-50