Főrendiházi irományok, 1906. XI. kötet • 531-544. sz.

Irományszámok - 1906-544

544. szám. 361 Anmerkungen zur Tarifklasse XII: í. Öle der Nrn. 102, 103, 104 und 105, wenn sie im Grenzver­kehre in offenen Krügen, Blech- oder Glasflaschen und ähnlichen unverschlossenen Behältnissen für den Bedarf der Grenzbewohner eingehen, sind wie derlei Öl in Fässern zu behandelu. 2. Öle, fette, in Flaschen und Krügen oder anderen ähnlichen Behältnissen im Gewichte von wenigstens 25 hg sind Avie Öle, fette, in Fässern zu verzollen. XIII. Getränke» 107. Bier : a)m Fässern ...» b) in Flaschen oder Krügen ...... Anmerkung. Außer dem Zolle ist die Verzehrungssteuer in demselben Ausmaße, wie bei der Biererzeugung in Österreich, be­ziehungsweise in Ungarn, zu entrichten. Die Art der Ermittlung dieser Verzehrungssteuer wird im Verordnungswege bestimmt. 1Ö'8. Gebrannte geistige Flüssigkeiten : a) Kognak b) Liköre, Punschessenzen und andere mit Zucker oder anderen Stoffen versetzte gebrannte geistige Flüssigkeiten, Franzbrannt­wein c) Arrak, Rum .............. ^andere gebrannte geistige Flüssigkeiten . Anmerkung. Außer dem Zolle ist die Branntweinabgabe Bach dem höheren Satze der für Österreich, beziehungsweise für Ungarn festgesetzten Konsumabgabe zu entrichten. Die Art der Ermittlung dieser Konsumabgabe wird im Verordnungswege bestimmt. 109. Wein, Obstwein, Wein- und Obstmost, Frucht-, Obst- und Beeren­säfte, nicht eingedickte; Met: a)'m Fässern b)'m Flaschen Anmerkung. Weine mit einem.Alkoholgehalte von mehr als 22-5 Volumprozenten sind als gebrannte geistige Flüssig­keiten zu behai. ieln. 110. Schaumwein Zoll in Kronen per 100 Kilogramm 5 18' 200*— 170- — 145- — HO' — 60" 75' ISO* — Főrendi iromány. XI. 1900—1911. 46

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