Főrendiházi irományok, 1906. XI. kötet • 531-544. sz.

Irományszámok - 1906-544

544. szám. 353 VIII. Schlacht- und Zugvieh. 63. Ochsen 64. Stiere 65. Kühe 66. Jungvieh. . 67. Kälber 68. Schafe und Ziegen (auch Widder, Hammel und Böcke) ..... 69. Lämmer und Kitze < •, ° 70. Schweine : a) im Gewichte bis 10 kg (Spanferkel) b) im Gewichte von über 10 kg bis einschließlich 120 kg . . . . c) im Gewichte von über 120 kg 71. Pferde: a) über 2 Jahre alt b) bis zum Alter von 2 Jahren Anmerkung. Füllen, welche der Mutter folgen 72. Maultiere, Maulesel und Esel IX. Tiere, andere» 73. Geflügel aller Art (mit Ausnahme des Federwildes) : a) lebend Anmerkung. Die Regierungen der beiden Staaten können einvernehmlich die Umrechnung des Gewichtszolles in Stückzölle im Verordnungswege vornehmen. b) tot, auch ausgeweidet, gerupft oder der Extremitäten entledigt . 74. Wildbret und Federwild :• a) lebend .....' b) tot, auch zerlegt 75. Fische, Süßwasserkrebse, Landschnecken, Scampi, frische . . . . 76. Muschel- oder Schaltiere aus der See (zum Beispiel Austern, Hum­mern, Meerspinuen, Krabben, Schildkröten), frisch, auch abgekocht, jedoch nicht ausgelöst ' 77. Tiere, nicht besonders benannte Zoll in Kronen per Stück 60 30 30 18 5 2-50 1-50 1-50 22- — 100' — 5fr­frei per 100 Kilogramm 25* — frei 20' — 20' — 60* — frei Főrendi iromány. XI. 1906—1911. 5

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