Főrendiházi irományok, 1906. XI. kötet • 531-544. sz.
Irományszámok - 1906-544
544. szám. 341 Erster Teil. Einfuhr. I. Kolonialwaren. 1. Kakaobohnen und -schalen ........ ......... Anmerkung. Bei der Einfuhr zur See .......... 2. Kaffee: a) roh Anmerkung. Bei der Einfuhr zur See . . . b) gebrannt 3. Tee Anmerkung. Bei der Einfuhr zur See .... . . . . . . II. Gewürze. 4. Pfeffer (schwarzer, weißer und roter [spanischer, auch Paprika], langer Pfeffer; Pfefferstaub); Piment (Neugewürz); Ingwer 5. Zimmt ................... 6. Sternanis (Badian) ; Gewürznelken (auch Mutternelken) ; Muskatblüte (Macis); Muskatnüsse in Schalen 7. Muskatnüsse ohne Schalen . . . . . . 8. Kardamomen, Safran, Vanille . . Anmerkungen. 1. Die Artikel der Klasse II genießen bei der Einfuhr zur See i einen Zollnachlaß von 12-— K per 100 kg. 2. Gewürze zur Darstellung ätherischer Öle und Essenzen auf Erlaubnisscheine unter den im Verordnungswege festzusetzenden Bedingungen und Kontrollen III. Südfrüchte. 9. Feigen: a) frische ......................... b) getrocknete: 1. in Schachteln, Kistchen oder Körbchen . . . . . . . . . . 2. in Kränzen oder anderweitiger Verpackung . » Zoll in Kronen per 100 Kilogramm 58'48* — 95-— 88- — 120- — 240 * — 217 • — 60- — 100 *— 145 •— 200 • — 280 •— frei 10- — 40* — 30-—