Főrendiházi irományok, 1896. XVII. kötet • 752-764. sz.

Irományszámok - 1896-752a

752/a. szám. 95 Österreich. I. Nachweisung der in den Jahren 1886 bis inclusive 1897 eingegangenen Bruttoeinnahmen, welche in den vom k. k. Obersten Rechnungshöfe für die im Reichs­rathe vertretenen Königreiche und Länder verfassten Central rechnungs­übschlüssen als directe Steuern und indirecte Abgaben verrechnet sind. Verkling. Die in diese Nachweisung aufgenommenen Staatseinnahmen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder umfassen, insoweit die Finanzgesetze eine Nachtragsgebaning gestatten, die für das betreffende Jahr sowohl im Laufe desselben als auch im I. Quartal des nachfolgenden Jahres eingeflossenen directen Steuern und indirecten Abgaben. So umfasst beispielsweise die Gebarung des Jahres 1886 auch jene Einnahmen an directen Steuern und indirecten Abgaben, welche im I. Quartal 1887 für den Dienst der Vorjahre eingegangen sind. Vom Jahre 1894 angefangen schliesst die Gebarung gemäss der betreifenden Finanzgesetze mit 31. December jeden Jahres ab.

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