Főrendiházi irományok, 1896. XII. kötet • 566-594. sz.

Irományszámok - 1896-566

Euere Excellenz! In Beantwortung der geehrten Zuschrift Euer Excellenz vom 13. 1. M. beehre ich mich dem geäusserten Wunsche mit Vergnügen entsprechend, eine übersichtliche Darstellung des ziffermässigen Ergebnisses zu übermitteln. Ich muss hiebei mir erlauben zu betonen, dass wegen der Abreise mehrerer Deputationsmitglieder es nicht mehr thunlich war, die Deputation zu einer nochmaligen Sitzung zu versammeln. Die Zusammenstellung und Absendung der nachstehenden Daten erfolgt also lediglich auf Grund eines zwischen dem Herrn Referenten Hofrath Dr. Beer und mir gepflogenen Üebereinkommens. In Folge dessen halte ich wohl mich für berechtigt, Euer Excellenz die Berechnung mit der Bitte zu übergeben sie der hohen ungarischen Rcgnicolar-Deputation mitzutheilen, muss aber daran die weitere Bitte knüpfen, dass diese Mittheilung als vertrauliche betrachtet, d. h. dass von jeder publicistischen Vcrwerthung oder sonstigen Verbreitung über den Kreis der hohen Deputation hinaus, gefälligst abgesehen werden wolle. Eine Quote von rund 38 : 62 ergibt sich, wenn von dem Brutto-Ertrage der directen und indirecten Abgaben, welche in den österreichischen Tabellen I und II angeführt sind, die durchlaufende Gebarung (Tabellen III und IV), sowie die einseitig eingehobenen Steuern und Abgaben (Tabellen V und VI) in Abzug gebracht werden Es beruht auf einem Missverständnisse in dem Schreiben Euer Excellenz, dass die österreichische Deputation das Praecipuum fallen gelassen hätte. Bei Berechnung desselben müssen naturgemäss die auf die Militärgränze entfallenden Einnahmen in Abzug gebraeht werden, wobei nach der ungarischen Nachweisung A. VIII Seite 23... 79 Millionen der Berechnung zu Grunde gelegt wurden. An der Hand der eben dargestellten Berechnungsmethode stellt sich der Gesammtbeitrag für die gemeinsamen Angelegenheiten inclusive Praecipuum auf 38*439 : 61*561. Anträge von Seite der geehrten ungarischen Regnicolar-Deputation auf Ausscheidung oder Einbeziehung anderer Posten aus den beiderseitigen Brutto-Erträgnissen als den in den österreichischen Tabellen V und VI angeführten, wollen den weiteren mündlichen Verhandlungen vorbehalten bleiben. Bezüglich des Wiederzusammentrittes der beiderseitigen Deputationen im Zwecke der Fortsetzung der mündlichen Verhandlungen sehe ich den weiteren geehrten Mittheilungen Euer Excellenz entgegen. Genehmigen Euer Excellenz den Ausdruck ausgezeichnetster Hochachtung, womit ich verbleibe Wien, am 15. Juni 1898 Euer Excellenz ergebenster Schönbom m. p., Obmann.

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