Főrendiházi irományok, 1887. XIV. kötet • 742-757. sz.
Irományszámok - 1887-742
70 DCCXLII. SZÁM. Nummer des zur Zeit des Vertrags- I abschlusses giltigen allgemeinen österr.ungar. Zolltarifes Benennung der Gegenstände Gulden Gold per 100 kg. 314 348 349 352 aus ;!.");; Feuerwerkskörper ; Lunten (Zünd- und Sprengschnüre) mit Ausnalime der nachbenannten Lunten (Zünd- und Sprengschnüre), welche ohne Verwendung von Schiesspulver erzeugt sind Bücher, Druckschriften, auch Kalender, Zeitungen und Ankündigungen, Karten (wissenschaftliche), Musikalien, Papier, beschriebenes, Acten und Manuscripte . Bilder auf Papier, d. i. Kupier- und Stahlstiche, Steindrücke, Holzschnitte, Photographien u. dgl., Farbendruckbilder auf Papier oder Leinwand . liimerkuug su Nr. 348 und jyy : Gebundene Bücher, Bildwerke u. s. w, oder auf Leinwand oder Pappe aufgezogene Karten und Bilder sind nach Nr. 348 und 349 zu behandeln ; gehören aber die Einbände ihrer Beschaffenheit nach zu den Kurzwaaren, so sind derlei Bücher, Bilderwerke u. s. w. als Kurzwaaren zu verzollen. Einbände, Mappen, Cartons u. dgl., welche kenntlich zu den eingelegten oder eingeschobenen zollfreien Büchern, Lieferungen, Bildern u. s. w. gehören, werden ebenfalls zollfrei behandelt. Ferner sind auch die ohne Kunstwerth hergestellten Massenerzeugnisse der Schwarz- oder Farbenbilddruck-Manufactur, einschliesslich der Bilderbogen, von der Behandlung nach Nr. 349 nicht auszuschliessen. Statuen (auch Büsten und Thieriiguren), sowie Basreliefs und Hautreliefs aus Steinen, in Stücken schwerer als 5 kg ; desgleichen Statuen, Büsten und Thieriiguren aus Metall oder Hoip, jt'<loch mindestens in natürlicher Grösse Suporpliosphatdünger 24., 15.— frei frei frei frei