Főrendiházi irományok, 1887. XIV. kötet • 742-757. sz.
Irományszámok - 1887-742
42 DCCXLir. SZÁM. Nummer des zur Zeit des Vertragsabschlusses giltigen allgemeinen österr.ungar. Zolltarif es Benennung der Gegenstände Gulden Gold per 100 kg. 140 141 142 143 144 146 aus 147 148 149 150 151 152 154 a) d) à) a) aus />) aus /;) c) 1. 2. a) 1. Leinenwaaren, ungemustert, roh, bis 20 Kettenfäden auf 5 mm . . Leinenwaaren, ungemustert, gebleicht, gefärbt, mehrfarbig gewebt, bedruckt : bis 10 Kettenfäden auf 5 mm 11 bis 20 Kettenfäden auf 5 mm Leinenwaaren, gemustert, bis 20 Kettenfäden auf 5 mm: roh v gebleicht, gefärbt, mehrfarbig gewebt oder bedruckt .... Damast aller Art, auch roh Leinenwaaren über 20 Kettenfäden auf 5 mm Battiste; Gaze, Linons und andere undichte Webewaaren .... Spitzen und Kanten Gestickte Webewaaren Posamentier-, Knopf-, Band- und Wirkwaaren Jutegewebe: Sack- und Packstoft'e aus Jute, roh, ungebleicht, ungefärbt, ungemustert, auch einfach geköpert, nicht mehr, als 5 Kettenfäden auf 5 mm. enthaltend, sowie fertige Säcke daraus . bimerkung. Gebrauchte signirte Säcke aus Jute, welche zum Füllen mit Getreide eingeführt und gefüllt binnen zwei Monaten wieder ausgeführt werden, unter den im Verordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und Controlen Möbel- und Belileidungsstoffe, Tapeten, sowie alle Gewebe aus Jute in Verbindung mit anderen vegetabilischen Spinnstoffen, einschliesslich der Baumwolle, insofern die Jute in der Fadenzahl überwiegt ; auch dergleichen Jutegewebe gestickt oder in Verbindung mit Metallfäden Jutegeweby. nicht besonders benannte: Fuss- und Wagendecken, Laufteppiche aus Jute und anderen nicht besonders benannten vegetabilischen Spinnstoffen, auch gebleicht, gefärbt, bedruckt, gemustert Seilerwaaren : Seile, Taue, Stricke, auch gebleicht, getheert Bindfaden Wolle, roh, gewaschen, gekämmt, gefärbt, gebleicht, gemahlen und in Abfällen Wollengarne (aus Wolle oder Thierhaaren) und Vigognegarne: Mohair-, Alpacca- (auch mottled Alpacca; und Genappesgarn ; alle diese einfach oder doublirt, roh. bei der Einfuhr über besonders ermächtigte Zollämter Garne, nicht besonders benannte, roh, einfach : bis Nr. 45 metrisch über Nr. 45 metrisch Garne, nicht besonders benannt«, roh, doublirt oder mehrdrähtig : bis Nr. 45 metrisch über Nr. 45 metrisch 12. 20. 40. 4ß. 80. 80. 80. 120. 300. 200. 80. frei 40.— 12.5.18.i'rei 1.50 10. 12. 14.