Főrendiházi irományok, 1887. XIV. kötet • 742-757. sz.

Irományszámok - 1887-742

42 DCCXLir. SZÁM. Nummer des zur Zeit des Vertrags­abschlusses giltigen allgemeinen österr.­ungar. Zolltarif es Benennung der Gegenstände Gulden Gold per 100 kg. 140 141 142 143 144 146 aus 147 148 149 150 151 152 154 a) d) à) a) aus />) aus /;) c) 1. 2. a) 1. Leinenwaaren, ungemustert, roh, bis 20 Kettenfäden auf 5 mm . . Leinenwaaren, ungemustert, gebleicht, gefärbt, mehrfarbig gewebt, bedruckt : bis 10 Kettenfäden auf 5 mm 11 bis 20 Kettenfäden auf 5 mm Leinenwaaren, gemustert, bis 20 Kettenfäden auf 5 mm: roh v gebleicht, gefärbt, mehrfarbig gewebt oder bedruckt .... Damast aller Art, auch roh Leinenwaaren über 20 Kettenfäden auf 5 mm Battiste; Gaze, Linons und andere undichte Webewaaren .... Spitzen und Kanten Gestickte Webewaaren Posamentier-, Knopf-, Band- und Wirkwaaren Jutegewebe: Sack- und Packstoft'e aus Jute, roh, ungebleicht, ungefärbt, unge­mustert, auch einfach geköpert, nicht mehr, als 5 Kettenfäden auf 5 mm. enthaltend, sowie fertige Säcke daraus . bimerkung. Gebrauchte signirte Säcke aus Jute, welche zum Füllen mit Getreide eingeführt und gefüllt binnen zwei Monaten wieder ausgeführt werden, unter den im Verordnungs­wege vorzuzeichnenden Bedingungen und Controlen Möbel- und Belileidungsstoffe, Tapeten, sowie alle Gewebe aus Jute in Verbindung mit anderen vegetabilischen Spinnstoffen, ein­schliesslich der Baumwolle, insofern die Jute in der Fadenzahl überwiegt ; auch dergleichen Jutegewebe gestickt oder in Ver­bindung mit Metallfäden Jutegeweby. nicht besonders benannte: Fuss- und Wagendecken, Laufteppiche aus Jute und anderen nicht besonders benannten vegetabilischen Spinnstoffen, auch gebleicht, gefärbt, bedruckt, gemustert Seilerwaaren : Seile, Taue, Stricke, auch gebleicht, getheert Bindfaden Wolle, roh, gewaschen, gekämmt, gefärbt, gebleicht, gemahlen und in Abfällen Wollengarne (aus Wolle oder Thierhaaren) und Vigognegarne: Mohair-, Alpacca- (auch mottled Alpacca­; und Genappesgarn ; alle diese einfach oder doublirt, roh. bei der Einfuhr über besonders ermächtigte Zollämter Garne, nicht besonders benannte, roh, einfach : bis Nr. 45 metrisch über Nr. 45 metrisch Garne, nicht besonders benannt«, roh, doublirt oder mehr­drähtig : bis Nr. 45 metrisch über Nr. 45 metrisch 12. 20. 40. 4ß. 80. 80. 80. 120. 300. 200. 80. frei 40.— 12.­5.­18.­i'rei 1.50 10. 12. 14.

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